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"Zwangsbeglückung": T-Mobile lenkt nach AK-Vorarlberg-Klage doch noch ein

"Zwangsbeglückung" via SMS: T-Mobile lenkt ein
"Zwangsbeglückung" via SMS: T-Mobile lenkt ein ©AP (Themenbild)
Feldkirch, Wien - T-Mobile Austria lenkt ein - die Zwangsbeglückung durch kostenpflichtige Zusatzdienste, die die Kunden aktiv abbestellt mussten um nicht mehr zu zahlen, hat ein Ende.
AK Vorarlberg über T-Mobile empört

Der zweitgrößte Handynetzbetreiber kündigte am Donnerstag in einer Aussendung an, die Entscheidung des Gerichts zu akzeptieren und die Zusatzdienste nur noch nach aktiver Anmeldung zu verrechnen. Vorangegangen war eine Klage der AK Vorarlberg.

“Aggressive Geschäftspraxis” auch bei “3”

Auch “3” hatte kürzlich seine Kunden mit dieser laut Arbeiterkammer “aggressiven Geschäftspraxis” konfrontiert. Sie erhielten zwei Zusatzdienste angeboten, die sie aktiv abbestellen mussten, um nicht die Handyrechnung zu erhöhen. Dies wird sich die AK nun anschauen, hieß es am Donnerstag auf APA-Anfrage.

Wer nichts bestellt, bezahlt auch nichts

“Wie bisher wird Kunden den in das T-Mobile-Netz integrierten und täglich aktualisierten Internetschutz für eine Testphase gratis angeboten. Danach kann das Produkt mittels SMS oder Bestätigung auf der Internet-Startseite kostenpflichtig bestellt werden. Erfolgt keine aktive Bestellung wird Internetschutz wieder deaktiviert”, so die nun konsumentenfreundlichere Vorgangsweise der Tochter der Deutschen Telekom.

Urteil bereits im November 2013 gefallen

Zu der Erkenntnis hatte sich T-Mobile sieben Monate lang durchringen müssen – bereits im November des Vorjahres hatte in der Causa der Oberste Gerichtshof festgestellt, dass es sich hierbei um eine unzulässige aggressive Werbung handelt. “Dem Kunden wird nämlich eine Vertragsänderung aufgedrängt, die er sonst – bei Erhalt einer bloßen Information über die Änderungsmöglichkeit – nicht akzeptiert hätte”, hieß es in der OGH-Erkenntnis.

AK Vorarlberg fordert Gewinnabschöpfung

Konsumentenschützer Paul Rusching von der Arbeiterkammer Vorarlberg forderte daraufhin eine gesetzliche Möglichkeit der Abschöpfung für zu Unrecht erworbene Gewinne. Schließlich habe sich der Mobilfunkanbieter einen nicht ganz unbeträchtlichen zusätzlichen Umsatz verschafft. Solche Gewinne müssten an den Bundeshaushalt ausgezahlt werden, verwies Rusching auf eine entsprechende Regelung im deutschen Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb.

(APA/red)

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