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Zuwanderung: Innenressort verweist auf "Rot-Weiß-Rot Card"

Das Innenministerium hat bezüglich einer allfälligen Neuregelung der Zuwanderung auf die von der Regierung geplante "Rot-Weiß-Rot Card" verwiesen. Laut Regierungsprogramm soll damit ein "kriteriengeleitetes Zuwanderungssystem" geschaffen werden.

Geplant ist, qualifizierten Personen, die nach Österreich einwandern wollen, unter anderem den Zugang zum Arbeitsmarkt sowie Unterstützung bei der Integration zu bieten. Die Einführung der Karte ist allerdings nach wie vor ausständig. Im Innenministerium verwies man auf Nachfrage der APA auf die Sozialpartner, die laut Regierungsprogramm die Details ausverhandeln sollen.

 

Einen Zeitrahmen, bis wann die Card eingeführt werden soll, gibt es laut Auskunft aus dem Innenministerium derzeit nicht. Anfang 2009 hatte Innenministerin Maria Fekter (V) noch erklärt, die Karte solle bereits 2010 kommen. Ende des Vorjahres hatte die Ministerin dann “Säumigkeit” bei den Sozialpartnern geortet und in Frage gestellt, ob 2010 noch Entscheidendes weitergeht. Am heutigen Freitag erklärte nun ein Sprecher Fekters erneut: “Der Ball liegt bei den Sozialpartnern.”

Im Regierungsprogramm heißt es, eine “verantwortungsvolle Zuwanderungspolitik” müsse sich “an den Interessen Österreichs orientieren”. Das bisherige Quotensystem habe nicht “präzise genug die Bedürfnisse des österreichischen Arbeitsmarktes und der Gesellschaft” abbilden können. “Daher wird das System ‘Rot-Weiß-Rot Card’ geschaffen”, steht in der Regierungsvereinbarung.

Berücksichtigt werden sollen dabei “sachliche Parameter” wie Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Volkswirtschaft, aber auch die zu erwartende Integrationsfähigkeit und sicherheitsrelevante Aspekte. Personen, die die Kriterien der “Rot-Weiß-Rot Card” erfüllen, sollen demnach die Zuwanderung, der Zugang zum Arbeitsmarkt und die Unterstützung bei der Integration “erleichtert gewährt werden”.

Als bei der Entwicklung der “Rot-Weiß-Rot Card” besonders zu berücksichtigende Parameter nennt das Regierungsprogramm u.a. “Kenntnisse der deutschen Sprache”, “Festlegung der notwendigen Qualifikation”, “Unbescholtenheit”, “Selbsterhaltungsfähigkeit (ohne Sozialleistungen)” sowie die ” Berücksichtigung der Bedürfnisse des Arbeitsmarktes”.

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