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Zum Schulautonomie-Paket: Was Schulen schon jetzt regeln können

Das dürfen Schulen schon jetzt selbst bestimmen
Das dürfen Schulen schon jetzt selbst bestimmen ©APA (Sujet)
Am Dienstag wird die Regierung ein Schulautonomie-Paket vorlegen. Dabei ist jedoch beachtenswert, was die Schulen schon jetzt in pädagogischen und Lehrplanangelegenheiten regeln dürfen.

Durch mangelnde Autonomie beim Budget werden diese Freiheiten jedoch de facto wieder eingeschränkt.

Mythos des Schulbeginns um 8 Uhr

Ein Mythos ist etwa die Ansicht, dass die Schule in Österreich um 8.00 Uhr beginnen muss. Im Schulzeitgesetz ist lediglich geregelt, dass “der Unterricht im Regelfall nicht vor 08.00 Uhr beginnen darf”. Einen späteren Beginn kann sich die Schule jederzeit verordnen, einen früheren dann, “wenn dies mit Rücksicht auf Fahrschüler oder aus anderen wichtigen Gründen, die durch die Stundenplangestaltung nicht beseitigt werden können, notwendig ist”. Grenze ist aber 07.00 Uhr. Aufzuhören hat der Unterricht spätestens um 18.00 Uhr, ab der neunten Schulstufe um 19.00 Uhr. Bei der Verteilung der Gesamt-Unterrichtsstunden pro Woche hat der Direktor einige Gestaltungsmöglichkeiten: Er muss diese möglichst gleichmäßig auf die einzelnen Tage aufteilen, wobei in den Lehrplänen “pädagogisch zweckmäßige Blockungen und darüber hinausgehend schulautonome Gestaltungsmöglichkeiten” vorgesehen sein müssen.

Einteilungen des Lehrplans

Auch in Sachen Lehrplan können die Schulen einiges selbst regeln: Innerhalb eines bestimmten Rahmens können Schulen die Stundenzahlen für Unterrichtsfächer verändern, neue Pflichtgegenstände, unverbindliche Übungen oder Freigegenstände einführen sowie Förderunterricht einrichten. Je nach Schultyp beträgt das Ausmaß dieser Teil-Autonomie fünf bis zehn Prozent der Gesamtstundenzahl. Ebenfalls verändert werden können die Klassen- und Gruppengrößen durch neue Eröffnungs- und Teilungszahlen – allerdings nur unter Wahrung der Kostenneutralität. Wenn von der “Schule” die Rede ist, heißt das im Regelfall, dass die Schulpartner – also Eltern, Lehrer und (zum Teil auch) Schüler – in Gremien wie dem Schulgemeinschaftsausschuss oder dem Schulforum die Entscheidung treffen.

Zur Form der Leistungsbeurteilung

Das Schulforum entscheidet auch über die Form der Leistungsbeurteilung in den ersten drei Klassen Volksschule – also ob es Ziffernnoten gibt oder alternative Beurteilungsformen. Außerdem können die Schulpartner (bei Schulen, für die kein Sprengel besteht) zusätzliche Reihungskriterien für die Aufnahme von Schülern festlegen.

Vermietung von Räumlichkeiten

Im Budgetbereich dürfen Bundesschulen durch die Vermietung ihrer Räumlichkeiten (etwa Turnsäle) oder durch die Einwerbung anderer Geldmittel wie Sponsoring oder Werbung Einnahmen lukrieren. Diese können sie dann für schulische Zwecke verwenden. Pflichtschulen müssen das Ausmaß ihrer Budgethoheit mit ihrem Erhalter (Gemeinde bzw. Land) vereinbaren. Kaum Autonomie gibt es dagegen im Personalbereich: Lediglich bei der Direktorenbestellung dürfen die Schulpartner zumindest eine Stellungnahme abgeben.

Die Schulen nutzen diese Möglichkeiten übrigens durchaus, zeigte zuletzt eine Aufstellung im Nationalen Bildungsbericht 2009: Über 90 Prozent der Hauptschulen, AHS und berufsbildenden Schulen setzten auf Lehrplanautonomie. Meistgesetzter Schwerpunkt ist dabei der IKT-Bereich. So wurde etwa an Hauptschulen oft ein Fach Informatik oder Soziales Lernen geschaffen bzw. eine zusätzliche Fremdsprache eingeführt. An den AHS konzentrierte man sich vor allem auf den Fremdsprachen- und Naturwissenschaftsbereich. Fast alle Bundesschulen nutzen ihre Möglichkeiten bei der finanziellen Autonomie. Gleichzeitig wirkt die eher geringe Budgetautonomie als Hemmnis bei der Umsetzung anderer Autonomieschritte: Bei der Möglichkeit der schulautonomen Festsetzung neuer Eröffnungs- oder Teilungszahlen für Klassen stehen aufgrund mangelnder Ressourcen kaum Spielräume zur Verfügung, konstatierten die Bildungsforscher.

Bestimmungen über schulautonomen Tage

In der Öffentlichkeit bekanntester Teil der Schulautonomie sind die Bestimmungen über die schulautonomen Tage: Hier können jedes Unterrichtsjahr vier (Pflichtschulen) bzw. fünf Tage “aus Anlässen des schulischen oder sonstigen öffentlichen Lebens” für schulfrei erklärt werden – wobei mittlerweile zwei dieser Tage aber bundesländerweise doch wieder zentral festgelegt werden. Diese Möglichkeit nutzen übrigens alle Schulen.

Schulautonomie in Österreich gering ausgeprägt

Im internationalen Vergleich ist die Autonomie der Schulen in Österreich verhältnismäßig gering ausgeprägt. Das zeigt die OECD-Studie “Bildung auf einen Blick” (2012). Demnach werden hierzulande 31 Prozent der Entscheidungen im Schulwesen auf Schulebene getroffen – im OECD-Vergleich sind es 41 Prozent und in der EU 46 Prozent. Allerdings ging der Trend OECD-weit zuletzt eher in Richtung Zentralisierung, wie ein Vergleich mit den entsprechenden Daten des Jahres 2003 zeigte.

(APA/Red.)

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