18. März 2010 15:12; Akt.: 18.03.2010 15:12

Zogaj – der langwierige Rechtsweg geht weiter

Arigona Zogaj Arigona Zogaj - © APA
Der langwierige Rechtsweg zur Klärung, ob die aus dem Kosovo stammende Arigona Zogaj und ihre Familie in Österreich bleiben kann oder nicht, geht weiter. Der Rechtsvertreter der Familie, der Linzer Anwalt Helmut Blum, hat am Donnerstag in einer Presseaussendung von einem neuen Bescheid des Asylgerichtshofes berichtet, in dem die Beschwerden seiner Mandanten abgelehnt worden seien.

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Der Jurist kündigte dagegen eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof an.

Der Anwalt verwies in der Presseaussendung auf das laufende Verfahren sowie seine Verschwiegenheitspflicht und lehnte eine weitere Stellungnahme ab. Auch sein Büro teilte dies so mit. Die jüngsten Bescheide dürften aber einen Asylantrag erster Instanz der inzwischen 18-jährigen Arigona, ihrer Brüder im Alter von acht und zehn Jahren und ihrer Mutter betreffen. Dieser ist im November vergangenen Jahres mit einer umfangreichen Begründung abgelehnt worden.

Gegen die Ablehnung hat der Anwalt beim Asylgerichtshof Beschwerde eingelegt. Diese ist nun abgewiesen worden. Der Anwalt kündigte als nächsten Schritt eine VfGH-Beschwerde an und einen Antrag auf Zuerkennung von aufschiebender Wirkung. Er geht davon aus, dass dem Antrag stattgegeben wird.

Die Volkshilfe, die die Familie Zogaj betreut, zeigte sich in einer Presseaussendung bestürzt über die negative Entscheidung des Asylgerichtshofes im Fall Zogaj. “Ich bin zutiefst betroffen, dass einer Familie, die so gut integriert ist, das Bleiberecht in unserem Land verwehrt wird”, erklärte Volkshilfe-Präsident Josef Weidenholzer. Die gesamte Familie Zogaj sei “schockiert und verzweifelt” und wolle vorerst nichts zu der Entscheidung des Asylgerichtshofes sagen. “Im Sinne der Menschlichkeit ersuche ich die Medien, diesen Wunsch zu respektieren”, sagte Weidenholzer.

Unbestätigten Medienberichten zufolge hat im Zusammenhang mit der Familie Zogaj im Jahr 2001 eine Verfahrenskette begonnen – mit unter anderem Neu- und Folgeanträgen der damals sieben Familienmitglieder und Berufungen, die teils bis zum Höchstgericht gingen – und zu über 110 Zwischenentscheidungen, alle negativ, geführt haben.


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