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Zelle in Justizanstalt angezündet: Haftstrafe für 34-Jährigen

Der 34-Jährige wurde in Wien zu einer Haftstrafe verurteilt
Der 34-Jährige wurde in Wien zu einer Haftstrafe verurteilt ©APA (Sujet)
Wegen Brandstiftung, schwerer Körperverletzung und Nötigung wurde ein 34-jähriger Algerier am Donnerstag in Wien zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Der Angeklagte hatte am 16. Oktober 2016 seine Zelle in der Justizanstalt (JA) Josefstadt angezündet.
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Dagegen verwarfen die Geschworenen den inkriminierten versuchten Mord. Lediglich vier der acht Laienrichter nahmen an, dass der Mann bewusst den Tod seiner drei Zellengenossen mit in Kauf genommen hatte, als er seine Matratze anzündete und mit gezücktem Buttermesser die Mitgefangenen am Betätigen des im Haftraum angebrachten Alarmknopfs hinderte. Bei Stimmengleichheit war zugunsten des Angeklagten davon auszugehen, dass kein Tötungsvorsatz gegeben war.

Zelle in Justizanstalt angezündet: Urteil ist gefallen

An sich sieht das Strafgesetzbuch für Brandstiftung maximal zehn Jahre Haft vor. Da der Algerier mehrere einschlägige Vorstrafen aufweist und im Tatzeitpunkt eine Probezeit offen war, erhöhte sich für den Rückfallstäter der Strafrahmen auf bis zu 15 Jahre. Das Gericht orientierte sich bei der Strafzumessung bewusst an dieser Obergrenze, wie die vorsitzende Richterin Martina Krainz betonte.

“Ihnen hat es einfach in der Zelle nicht gefallen. Und dann veranstalten Sie so ein Spektakel, wo beinahe drei Menschen gestorben wären”, beschied Krainz in der Urteilsbegründung dem Asylwerber, der sich seinen eigenen Angaben zufolge seit 13 Jahren illegal und unter Verwendung verschiedener Aliasnamen in Europa aufhält. In Griechenland, Italien und in Österreich ist er nach strafrechtlichen Verurteilungen bereits im Gefängnis gesessen. Am 4. Dezember 2013 wurde er aus einer heimischen Justizanstalt entlassen. Gerade einmal acht Tage später wurde er wegen Vergehen nach dem Suchtmittelgesetz wieder eingesperrt. Bis zum März 2014 befand er sich dann in Haft. Sechs Wochen später klickten neuerlich die Handschellen. Als er Anfang August 2014 auf freien Fuß gesetzt wurde, versuchte der Algerier in Finnland sein Glück, wurde dort jedoch von der Polizei aufgegriffen und – der Gesetzeslage entsprechend – nach Österreich abgeschoben, wo er zuerst um Asyl angesucht hatte.

Haftraum behagte Angeklagten nicht

Als er von Wien nach Algerien abgeschoben werden sollte, randalierte der Mann in seiner Zelle im Polizeilichen Anhaltezentrum (PAZ), indem er unter anderem einen Fernseher zertrümmerte. Weil er als gefährlich eingestuft wurde, wurde er in die Justizanstalt Josefstadt verlegt, wo er wenig später das prozessgegenständliche Feuer legte, weil ihm der Haftraum nicht behagte, in dem er untergebracht war.

Neben dem getrübten Vorleben bewertete das Schwurgericht auch die nach außen hin weitgehend emotions- und empathielose Verantwortung des Angeklagten als straferschwerend. “Jede Reue, jedes Bedauern hat gefehlt”, stellte Richterin Krainz fest. “Ich habe nur die Wahrheit gesagt”, entgegnete darauf der Algerier. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, obwohl der 34-Jährige seine Strafe zunächst akzeptierte. Während ihm der Dolmetsch die Rechtsbelehrung erteilte, fiel der Algerier diesem ins Wort: “Nein, ich will gar nix. Ich nehme das Urteil an.” Nach einer kurzen Besprechung mit seinem Verteidiger ließ er sich dann doch zu einer dreitätigen Bedenkzeit überreden. Der Staatsanwalt gab vorerst keine Erklärung ab.

(APA/Red.)

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