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Zehnjähriges Mädchen vom Stiefopa in Wien missbraucht: Haftstrafe

Das Urteil gegen den Mann ist bereits rechtskräftig.
Das Urteil gegen den Mann ist bereits rechtskräftig. ©APA/Sujet
Versuchte Vergewaltigung, schwerer sexueller Missbrauch und Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses: Weil er sich wiederholt an einer Zehnjährigen vergangen hatte, wurde ein 55-jähriger Arbeiter am Donnerstag zu dreieinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt.

Der Schuldspruch ist bereits rechtskräftig. Beim Angeklagten handelte es sich um den ehemaligen Lebensgefährten der Großmutter des Mädchens. Der Stiefopa war in der Familie sehr beliebt, regelmäßig unternahm er mit den Enkeln Angelausflüge und ging mit den Kindern zelten.

Dieses Vertrauen nützte der Mann aus, um das Mädchen, das ihn auch in seiner Wohnung besuchte, immer wieder zu missbrauchen. Bei einem Ausflug in die Steiermark verabreichte er der Zehnjährigen Alkohol, “um ihren Willen auszuschalten”, wie Richterin Sonja Höpler-Salat am Ende des Beweisverfahrens resümierte. Der Vorsatz des Angeklagten sei darauf ausgerichtet gewesen, “ein Mal ein bisserl mehr zu machen”, hielt die Richterin in der Urteilsbegründung fest.

10-Jähriger Alkohol verabreicht

Zum Zeitpunkt der versuchten Vergewaltigung hatte das Mädchen laut einem Sachverständigengutachten drei Promille Alkohol im Blut. Sie war in Folge dessen weggedämmert, als sich der 55-Jährige an ihr zu schaffen machte. Als sie erwachte, verspürte die Schülerin Schmerzen im Vaginalbereich.

Mehr als ein Jahr verstrich, ehe die immer wiederkehrenden Übergriffe aufflogen. Eine Lehrerin des Mädchens bemerkte, dass sich die Zehnjährige an den Armen geritzt hatte. Sie sprach ihre Schülerin darauf an, die schließlich ihr Schweigen brach und sich der Pädagogin anvertraute. Diese kontaktierte die Mutter, die daraufhin Anzeige erstattete. Wie sich zeigte, hatte das Mädchen den älteren Bruder eingeweiht, diesen aber eindringlich gebeten, davon keinem zu erzählen.

Bereits Ermittlungen wegen Kindesmisbrauch

Nachdem der 55-Jährige festgenommen und die U-Haft verhängt wurde, stellte sich im Zuge der Erhebungen heraus, dass gegen ihn bereits in der Vergangenheit wegen Verdachts in Richtung Kindesmissbrauch ermittelt worden war. Die damals Betroffene war seine eigene Tochter. Es kam seinerzeit allerdings zu keiner Anklage, das Verfahren wurde eingestellt.

Nunmehr gestand der Angeklagte zu, die Enkelin seiner Ex-Freundin berührt zu haben: “Ich hab’ sie mit der Hand gestreichelt, das stimmt. Das mit dem Penis nicht.” Er habe für das Mädchen “mehr” empfunden als für ihre Geschwister, berichtete er dem Schöffensenat: “Sie war recht brav. Man hat sich wenig ärgern müssen. Sie war ein ganz anderer Typ als ihre Brüder.”

“Weiß nicht, was in mich gefahren ist”

Grundsätzlich sei er “gegen so Pädophile. Ich hasse solche Fälle. Ich weiß nicht, was in mich gefahren ist”. Er begreife nicht, “wie es zustande gekommen ist. Aber auf ein Mal war ein Gefühl da.”

Nach eingehender Beratung mit seinem Verteidiger nahm der bisher Unbescholtene die Strafe an. Auch die Staatsanwältin war mit dem Urteil einverstanden. Das Mädchen, das sich dem Strafverfahren als Privatbeteiligte angeschlossen hatte, bekam 3.000 Euro zugesprochen, was die Richterin “zumindest eine symbolische Wiedergutmachung für die erlittenen seelischen Schmerzen” nannte.

(APA)

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