Ohne Führerschein kein Parkpickerl? Anrainer aus Penzing sind empört. - © APA
“Wie kann es sein, dass man bei der Stadt Wien Anrainern die Ausstellung eines Parkpickerls verweigert – wenn eben das schriftlich mehrfach zugesichert wird”, kritisiert die Penzinger Bezirksrätin Manuela König in einer Aussendung am Dienstag. Mehrere Bürger aus Penzing hatten sich an sie gewandt, weil ihnen die Ausstellung eines Parkpickerls verweigert wurde. Der Grund: Sie konnten keinen Führerschein vorweisen. Allerdings habe es im Vorfeld immer wieder geheißen, dass Zulassungsinhaber mit Hauptwohnsitz im entsprechenden Bezirk keinen Führerschein haben müssen. König wies zudem darauf hin, dass in sämtlichen Inseraten-Kampagnen zum Parkpickerl betont werde, dass alle Zulassungsinhaber im betroffenen Gebiet ein Parkpickerl erhalten sollten. Auch im Antragsformular selbst werde ausdrücklich hervorgehoben, dass für die Ausstellung des Parkpickerls kein Führerschein notwendig sei.
Folgende Punkte müssen – entsprechend § 45 Abs. 4 Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960) – erfüllt werden, um ein Parkpickerl zu erhalten: Es kann nur an Personen ausgestellt werden, die
Besonders wichtig ist der letzte Punkt, das persönliche Interesse, denn wie man auf Anfrage von VIENNA.AT im Magistratischen Bezirksamt des Bezirks Hietzing mitteilt, ist ein persönliches Interesse nur dann gegeben, wenn der Antragsteller auch einen Führerschein hat.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie in unserem Special.(SVA)