Der Mann hatte sich bewaffnet in eine Preview des Films “Batman v Superman” in dem Kino in Wien-Brigittenau gesetzt, bestätigte Britta Tichy-Martin vom Justizministerium am Donnerstag der APA Medienberichte.
Waffe im Kinosaal: Notrufe bei der Polizei
Als andere Besucher in dem voll besetzten Kinosaal in der Millennium City die Faustfeuerwaffe des Mannes wahrnahmen, gingen bei der Polizei mehrere Notrufe ein. Gegen 21.00 Uhr rückte die Cobra mit einem Katastrophenzug der Wiener Berufsrettung und einer Hundestaffel an, die Millennium City wurde großräumig abgeriegelt. In einer Pause, als die meisten Zuschauer den Kinosaal verließen, wurde der Bewaffnete von Polizeibeamten aufgespürt und zur Rede gestellt, wobei sich herausstellte, dass er zum Tragen der Waffe berechtigt war.
Justizwachebeamter mit privater Waffe
Im Justizministerium gab man sich dessen ungeachtet betreten über den “unglücklichen Zwischenfall”, wie Ressortmediensprecherin Tichy-Martin sagte. “Er hat nicht seine Dienstwaffe, sondern eine private Waffe dabei gehabt”, berichtete Tichy-Martin. Der Mann besitze einen Waffenpass und sei daher grundsätzlich zum Führen einer Faustfeuerwaffe berechtigt.
Aus welchen Gründen sich der Justizwachebeamte bewaffnet ins Kino begeben hatte, war vorerst unklar. “Zu betonen ist, dass es zu keinem Zeitpunkt eine gefährliche Situation gegeben hat und der Beamte im Umgang mit Waffen ausgebildet ist”, meinte Tichy-Martin.
Erinnerungen an US-Amoklauf bei “Batman”-Film
Dass es zu dem Polizeieinsatz wenige Stunden nach den Terror-Anschlägen in Brüssel und noch dazu in einem Batman-Film kam, was Erinnerungen an den Amoklauf von Aurora vom Juli 2012 weckte – bei einer Mitternachtspremiere des Streifens “The Dark Knight” waren zwölf Menschen erschossen und fast 60 verletzt worden -, sei “natürlich höchst unglücklich”, bekräftigte Tichy-Martin.
Die Generaldirektion für den Strafvollzug und den Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen hat unterdessen mit einer Dienstanweisung auf den Vorfall reagiert. Mitarbeiter mit einem Waffenpass wurden darin dazu angehalten, beim Mitführen einer Waffe in Zukunft einen “besonders sensiblen Umgang zu pflegen” und die Waffe “möglichst verdeckt zu tragen”, gab Tichy-Martin bekannt.
(apa/red)