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Winter-Schanigärten: Geringe Nachfrage seitens Wiener Gastronomen

Die Zahl der Genehmigungen hinsichtlich der neuen Winter-Schanigärten hält sich derzeit noch in Grenzen
Die Zahl der Genehmigungen hinsichtlich der neuen Winter-Schanigärten hält sich derzeit noch in Grenzen ©APA
Vor zwei Wochen hat der Wiener Landtag die Winter-Schanigärten beschlossen, wodurch es Gastronomen spätestens mit Anfang 2017 erlaubt wird, Gäste in der Winterzeit im Freien zu bedienen. Der Ansturm auf Anträge dahingehend hält sich in Grenzen.
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Der Gastro-Obmann in der Wiener Wirtschaftskammer, Peter Dobcak, merkte dazu in einem Gespräch mit der APA an: “Sie rennen uns nicht gerade die Türe ein”.

Gastronomen bei Winter-Schanigärten noch zurückhaltend

Der Ansturm, etwaige Anträge bzw. Genehmigungen vorzubereiten, hält sich einstweilen noch in Grenzen. Abgesehen davon, dass bis zum Inkrafttreten der Regelung noch Zeit ist, sieht der Kammervertreter vor allem die mit dem Ende der Wintersperre mitbeschlossene Tariferhöhung der Schanigartengebühr als Grund: “Viele Gastronomen sind noch in der Schockstarre.”

“Viele sagen sich, da kann ich gleich drauf pfeifen”

Die ursprüngliche Freude über die Liberalisierung sei ob des Preisanstiegs sehr gedämpft. “Viele sagen sich, da kann ich gleich drauf pfeifen”, analysiert Dobcak. Kritisch sieht der Wirte-Obmann auch andere Details des Gesetzes. So müssten etwa die Gartenmöbeln bis 23.00 Uhr weggeräumt werden. Viele Lokale hätten aber länger offen. Das stelle die Inhaber vor das Problem, dass sie die Outdoor-Tische und -Sesseln nicht lagern können.

Bewirtung im Dezember, Jänner und Februar bisher verboten

Wie viele Gastronomen sich letztendlich für einen Gastgarten im Winter entscheiden werden, wagt Dobcak nicht zu prophezeien. Er glaubt aber, dass sich die Mehrheit der Interessierten sowieso für die Variante entscheiden, lediglich zwei Tische vor die Tür zu stellen. Das bedürfe nämlich keiner Genehmigung, sondern müsse lediglich gemeldet werden. Für kleine Schanigärten entlang der Hausmauer unter der Voraussetzung, dass genug Platz für Fußgänger bleibt, und in Fußgänger- und Begegnungszonen braucht man eine Bewilligung. Bisher war es überhaupt verboten, in den Monaten Dezember, Jänner und Februar Kundschaft unter freiem Himmel zu bewirten.

(APA/Red.)

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