AA

Wiener Zollbeamter führte willkürliche Kontrolle durch - Jobverlust droht

Ein Wiener Zollbeamter führte in Folge eines Autofahrerstreits eine willkürliche Kontrolle durch.
Ein Wiener Zollbeamter führte in Folge eines Autofahrerstreits eine willkürliche Kontrolle durch. ©APA (Sujet)
Am Mittwoch wurde ein Wiener Zollbeamter wegen Amtsmissbrauchs verurteilt. Er hatte einen SUV-Fahrer willkürlich kontrolliert. Der 57-jährige Beamte war selbst im Auto unterwegs, als er sich über die Fahrweise des BMW x5-Lenker ärgerte. Daraufhin schnitt er den anderen Autofahrer, schaltete das Blaulich ein und führte eine Zollkontrolle durch. Er wurde zu 18 Monaten bedingt verurteilt - sollte das Urteil rechtskräftig werden, verliert er seinen Job.

Der Vorfall ereignete sich am 21. September 2017 in der Leopoldstadt. Der Beamte war mit einer Kollegin, einer Schriftführerin, im Dienstauto auf der zweispurigen Praterstraße auf dem linken Fahrstreifen Richtung Stadt unterwegs. Da ein parkendes Auto die erste Spur blockierte, versuchte der BMW-Fahrer auf die linke Spur auszuweichen, was ihm der Zollbeamte nicht gewährte. “Warum haben Sie ihn nicht reingelassen”, fragte Schöffensenatsvorsitzender Andreas Böhm. “Er hat nicht geblinkt”, sagte der 57-Jährige, der sich nicht schuldig bekannte.

Autofahrerstreit: Wiener Zollbeamter führte unerlaubte Kontrolle durch

Der BMW-Fahrer konnte schlussendlich hinter dem Fahrzeug des Beamten ausweichen, bei der nächsten Ampel kamen beide Autos nebeneinander zum Stehen. Der Beamte öffnete das Beifahrerfenster und fragte den BMW-Fahrer, ob alles in Ordnung sei. Dieser meinte: “So einen wie dich hab ich schon zum Frühstück gefressen.” Daraufhin gab der Angestellte des Zollamtes Gas, um vor das Auto des Kontrahenten zu fahren und am Weiterfahren zu hindern. Während die Kollegin bat: “Bitte, beruhig dich”, schaltete der Beamte das Blaulicht ein. “Na, warte”, soll er laut Kollegin gesagt haben.

Der 57-Jährige zeigte dem BMW-Fahrer seinen Dienstausweis und seine Kokarde, dennoch weigerte sich dieser das Fenster zu öffnen oder gar auszusteigen. “Das Blaulicht sah seltsam aus, wie aus einem Elektronikmarkt”, meinte der Zeuge. Als dann die Polizei hinzukam, die von dem Zollbeamten zur Unterstützung angefordert wurde, fragte der BMW-Fahrer mehrmals die Uniformierten, ob die Kontrolle berechtigt gewesen sei. “Sie meinten nur, das wüssten sie nicht.” Diese Frage stellte sich Richter Böhm auch. Eine solche Amtshandlung sei laut Zollrechtsdurchführungsgesetz nur mit begründetem Verdacht rechtens. Der Zollbeamte gab an, er habe auf dem Boden beim Beifahrersitz einen weißen, länglichen Gegenstand gesehen und sei von einer geschmuggelten Zigarettenstange ausgegangen.

Zollbeamter verurteilt – Jobverlust droht

Die Kontrolle des Fahrzeuge förderte dann aber keine Zigaretten zutage, auch eine im Kofferraum gelagerte Champagnerflasche hatte der BMW-Fahrer rechtens in einem Wiener Geschäft erworben. “Ich glaube, Sie waren in Ihrer Ehre verletzt und es hat sich hier um einen reinen Autofahrerstreit gehandelt”, sagte Richter Böhm in seiner Urteilsbegründung. Weniger als eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten “geht in dem Fall nicht”.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung erbaten sich Bedenkzeit. Sollte das Urteil von 18 Monaten in Rechtskraft erwachsen, bedeutet das für den Beamten Amtsverlust.

(APA/Red)

  • VIENNA.AT
  • Wien
  • Wiener Zollbeamter führte willkürliche Kontrolle durch - Jobverlust droht
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen