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Wiener Zetteldichter zu sechs Wochen Haft verurteilt

Eine Million solcher Zettel hat Helmut Seethaler seit 1976 verteilt
Eine Million solcher Zettel hat Helmut Seethaler seit 1976 verteilt ©H. Seethaler
Er ist einer der bekanntesten und erfolglosesten Dichter Wiens: Helmut Seethaler hat nach eigenen Angaben seit 1974 über eine Million Gedichte geschrieben und damit jede Menge Wände in der Stadt beklebt. Damit dürfte Schluss sein.

Die Redaktion von VIENNA.AT bekam am Montag etwas, das nur noch sehr selten vorkommt: ein Fax. Getippt mit einer mechanischen Schreibmaschine, versehen mit handschriftlichen Anmerkungen. Dazu eine Urteilsbegründung des Bezirksgerichtes Wien über ein Urteil gegen Helmut Seethaler, das ihn für sechs Wochen unbedingt hinter Gitter schickt. Der Grund dafür war eine Anzeige – er hat übrigens bisher nach eigenen Angaben über 4000 gesammelt – wegen Sachbeschädigung und Verstoß gegen das äußerst obskure Notzeichengesetz, weil er einen Brandmelder betätigt hat.

Seethaler ist Wiens Zetteldichter

“Ich kann diese sechs Wochen nicht überleben”, lässt Seethaler vermutlich sämtliche Redaktionen der Stadt wissen. Als freischaffender Künstler lebe er von rund 600 Euro im Monat und würde durch die Kosten des Verfahrens ‘vernichtet’. Doch wie kam es zu diesem Urteil?

Helmut Seethaler wurde 1953 geboren. Im Alter von 23 Jahren schien er seine poetische Ader entdeckt zu haben und begann, seine Gedichte ab 1976 an praktisch jeder verfügbaren Wand in Wien aufzukleben. Die Wiener Linien, deren Wände das meist waren, sahen dem Treiben relativ gelassen zu und entfernten die Zettel bei Bedarf. Eingeschritten wurde jedoch nur, wenn es Beschwerden von Fahrgästen gab. Doch am 17. September 2011 war es zu einer Eskalation gekommen. Während einer Klebeaktion in der Haltestelle der U1 am Schwedenplatz war Seethaler wegen der laufenden “Zerstörung” seiner Werke der Kragen geplatzt; es gab eine Auseinandersetzung mit einem Angestellten der Wiener Linien durch das Fenster der Stationsaufsicht hindurch. Seethaler soll die Aufhängung der Sprechöffnung beschädigt haben. Außerdem betätigte er einen Brandmelder, der jedoch – laut seiner Aussage – nicht mit der Feuerwehr verbunden war, aber trotzdem einen Einsatz auslöste.

Die Haftgründe

Das Bezirksgericht in Wien fand Seethaler der Sachbeschädigung und Verstoß gegen das Notzeichengesetz schuldig. Dadurch wurde eine bedingte Haftstrafe aus dem Jahr 2010 ‘reaktiviert’. Die wurde zwar nicht drangehängt, sondern nur die Bewährung auf fünf Jahre verlängert, aber sie floß in das Strafmaß ein, ebenso wie eine weitere, länger zurückliegende Verurteilung. So kamen insgesamt sechs Wochen unbedingt zusammen. Der Zetteldichter, der übrigens auch im Internet aktiv ist, wird wohl eine Zeitlang nur Zellenwände verziehren können – auch wenn er selbstverständlich Berufung gegen das seiner Meinung nach unfaire Urteil eingelegt hat.

(PFR)

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