Für Richter Stefan Apostol waren die inkriminierten gefährlichen Drohungen, Nötigungen, Verleumdungen und auch der angeklagte Widerstand gegen die Staatsgewalt nicht gegeben.
Väter-Rechtler hat dreijährige Probezeit
Der 48-Jährige Väter-Rechtler wurde folglich lediglich wegen übler Nachrede, öffentlicher Beleidigung und Missbrauch von Tonaufnahmegeräten schuldig erkannt und zu fünf Monaten Haft verurteilt, wobei ihm die Strafe unter Setzung einer dreijährigen Probezeit bedingt nachgesehen wurde. Zudem wurde ihm die Weisung erteilt, sich binnen eines Monats einer psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlung zu unterziehen.
Väter-Rechtler war schon 2010 in U-Haft
Der Mann war von 25. Juni bis zum 14. Oktober 2010 in U-Haft gesessen. Ursprünglich war gegen ihn auch wegen des Verdachts der Bildung bzw. Teilnahme an einer kriminellen Organisation ermittelt worden, indem er sich in der Väter-Rechts-Bewegung des notorisch gerichtsbekannten, mittlerweile zu einer vierjährigen Freiheitsstrafe abgeurteilten Herwig B. engagierte. Die Aktivisten hatten vor allem mit dem inzwischen gesperrten Internet-Forum “genderwahn.com” auf sich aufmerksam gemacht und mit ihrem Treiben schließlich die Aufmerksamkeit der Polizei auf sich gezogen.