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Wiener Staatsanwalt zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt

Acht Monate Freiheitsstrafe bedingt nachgesehen auf drei Jahre wegen Missbrauchs der Amtsgewalt: So lautete am Landesgericht St. Pölten am Mittwoch das Urteil gegen einen Wiener Staatsanwalt.
Ein 33-jähriger Zweitangeklagter wurde zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt. Beide erbaten sich drei Tage Bedenkzeit. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Somit sind die Urteile nicht rechtskräftig.

Der 42-jährige Wiener hatte laut Anklage von November 2007 bis März 2008 für Bekannte im Register der Staatsanwaltschaft Wien Computerabfragen getätigt. Die Anstiftung zu den Taten wurde dem Zweitangeklagten, einem 33-jährigen Freund des Juristen, angelastet.

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