Von einem zweiten Anklagefaktum – dabei ging es um ein ebenfalls fragwürdiges Testament, mit dem sich der Anwalt laut Staatsanwaltschaft ein Zinshaus in Hernals im Wert von rund zwei Millionen Euro unter den Nagel reißen wollte – wurde der Jurist freigesprochen. Verteidiger Rudolf Mayer erbat Bedenkzeit, Staatsanwalt Florian Kranz gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.
Ermittlungen wegen versuchter Bestimmung zum Mord
Der Anwalt war in der fortgesetzten Verhandlung optisch kaum wiederzuerkennen. Der Jurist sitzt seit Ostern in U-Haft, weil er – was er entschieden bestreitet – einen Mordauftrag vergeben haben soll, der sich angeblich gegen die für sein Betrugsverfahren zuständige Staatsanwältin sowie einen Belastungszugen richtete. Seit seiner Inhaftierung hat der gut genährte Anwalt deutlich an Gewicht verloren.
Das laufende Verfahren – die Anklagebehörde unterstellt dem Anwalt versuchte Bestimmung zum Mord – wurde beim heutigen Prozess-Finale mit keinem Wort erwähnt. Die Staatsanwältin ließ sich allerdings von einem Kollegen vertreten, der in Verteidiger-Kreisen als ein besonders strenger Vertreter seiner Zunft gilt.
Der nunmehr – wenn auch nicht rechtskräftig – als Betrüger verurteilte Rechtsanwalt steht im Verdacht, einem Bekannten erklärt zu haben, dieser möge die Staatsanwältin “verschwinden” lassen. Überdies soll der Jurist in Bezug auf einen Zeugen, der im Ermittlungsverfahren in der Testaments-Causa gegen ihn ausgesagt hatte, diesem Bekannten aufgetragen haben, den 57-Jährigen zu überfahren bzw. ihn durch die Mafia nach Bulgarien verschleppen oder dessen Tochter entführen zu lassen. Der Mann – ein Autohändler bulgarischer Abstammung – ging zur Polizei und erstattete Anzeige. Der Anwalt und sein Verteidiger Rudolf Mayer bestreiten die angebliche Anstiftung zum Mord aufs Entschiedenste.
(APA/Red)