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Wiener Polizist wegen Amtsmissbrauch vor Gericht: Falsche Angaben in Anzeige

Falsche Angaben in Anzeige- Polizist wegen Amtsmissbrauch vor Gericht
Falsche Angaben in Anzeige- Polizist wegen Amtsmissbrauch vor Gericht ©APA (Sujet)
Ein Polizeieinsatz in der Silvesternacht 2014/15 in Wien, bei dem ein Polizist laut Anklage falsche Angaben in einer Anzeige machte, hatte am Mittwoch für einen der beteiligten Beamten in Eisenstadt ein gerichtliches Nachspiel.
Misshandlungsvorwürfe: Bilanz
"Unabhängige Ermittlungen"
Video zu den Vorwürfen
Frau (47) misshandelt?

Dem 31-Jährigen wird Amtsmissbrauch vorgeworfen, weil er in einer Anzeige gegen eine damals festgenommene 47-jährige Frau falsche Angaben gemacht haben soll.

Amtsmissbrauch: Polizist “nicht schuldig”

Vor dem Schöffensenat bekannte sich der Angeklagte des Amtsmissbrauchs nicht schuldig, räumte aber ein, dass in der Anzeige Dinge stünden, die sich so nicht zugetragen hätten. Auf Nachfragen der Vorsitzenden, Richterin Birgit Falb, bekannte er sich der falschen Beurkundung und Beglaubigung im Amt schuldig. Er habe der Frau nicht schaden wollen, wies der Beamte mehrfach den Vorwurf zurück, vorsätzlich Unrichtiges behauptet zu haben.

Einsatz rund um 47-Jährige bei Tankstelle am Schwedenplatz

Die Festnahme der 47-jährigen Akademikerin auf einem Tankstellengelände beim Schwedenplatz hatte wegen des später erhobenen Vorwurfs, die Frau sei von Polizisten misshandelt worden, für mediales Aufsehen gesorgt. Die Causa wurde an die Staatsanwaltschaft Eisenstadt delegiert, die gegen 19 Personen ermittelte und das Verfahren nach umfangreichen Erhebungen und der Analyse eines Videos aus einer Überwachungskamera einstellte. Begründet wurde dies damit, dass sich der zur Einbringung einer Anklage wegen Übergriffen erforderliche Tatverdacht gegen keine der Personen habe begründen lassen.

Ganz anders sah dies die Anklagebehörde im Fall des Polizisten. Der Beamte gehörte damals zur Bereitschaftseinheit und fuhr mit seiner Gruppe in der Silvesternacht wegen eines Raufhandels zur Tankstelle, schilderte Erste Staatsanwältin Beatrix Resatz. Beim Eintreffen sei alles erledigt gewesen, die Polizisten hätten eigentlich schon wieder abfahren wollen, als sie von der 47-Jährigen zunächst angesprochen und dann beschimpft worden seien.

Anzeige zu Vorfall: Darstellung durch Polizisten anders

Weil die Lage immer mehr eskaliert sei und die Frau schließlich einen Kollegen des 31-Jährigen ins Gesicht geschlagen haben soll, wurde sie schließlich festgenommen. Der Polizist, der danach einige Tage freihatte, schrieb am 7. Jänner 2015 die Anzeige zu dem Vorfall. Darin sei das Ganze so dargestellt, als habe der Beamte selbst den Vorfall aus der Nähe miterlebt und die Frau mehrmals abgemahnt, dass sie wegen aggressivem Verhalten angezeigt werde.

Tatsächlich habe sich der Angeklagte jedoch während des Zwischenfalls im Tankstellenshop aufgehalten und sei erst “20 Sekunden vor dem Schlag” wieder zurückgekommen, schilderte Resatz. Das Sicherheitspolizeigesetz setze voraus, dass eine Person mehrfach abgemahnt werden müsse, bevor es zur Anzeige komme.

Unstimmigkeiten bei Befragung 47-Jähriger

In seiner Anzeige stelle der Beamte es aber so dar, “als wäre er selbst dabei gewesen und als habe er selbst die Abmahnungen vorgenommen”, sagte die Anklägerin. Das Video zeige jedoch, dass es anders gewesen sei. Der Beamte beschreibe “einen Vorgang, den es so nicht gegeben hat”.

Auf die Unstimmigkeiten in der Anzeige sei man erst bei der Befragung der 47-Jährigen gestoßen. “Die Staatsanwaltschaft lebt von den Berichten der Polizei. Wir müssen auf das vertrauen, was uns berichtet wurde”, stellte Resatz fest. Gegen die Frau sei nach wie vor ein Strafverfahren anhängig. Da dürfe man nicht leichtfertig sagen: “Da hat er sich ein bisserl geirrt.” Der Anwalt der Frau schloss sich als Privatbeteiligtenvertreter mit der Forderung von 100 Euro an. Schon eine Verwaltungsstrafe, über die noch nicht entschieden sei, würde diesen Betrag übersteigen.

Wiener Polizist vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs freigesprochen

Im Landesgericht Eisenstadt ist am Mittwoch ein Wiener Polizist vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs freigesprochen worden. Die Anklage hatte dem Beamten zur Last gelegt, eine Anzeige über die Festnahme einer 47-Jährigen in der Silvesternacht 2014/15 wahrheitswidrig verfasst zu haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.

Das Beweisverfahren habe eindeutig ergeben, dass die Frau mehrfach abgemahnt worden sei. “Dem sind zahlreiche Beschimpfungen vorausgegangen”, sagte die Vorsitzende des Schöffensenats, Birgit Falb, in ihrer Urteilsbegründung. Der Angeklagte habe bei der Anzeigeerstattung den chronologischen Ablauf durcheinandergebracht und den Ablauf der Geschehnisse mit Erzählungen von Kollegen vermengt. Der Senat habe bezüglich der unrichtigen Angaben keinen Schädigungsvorsatz festgestellt.

Es sei nachvollziehbar, dass der Angeklagte die Schilderungen über Wahrnehmungen von Kollegen für seine eigenen gehalten habe, da in der Silvesternacht “viel los” gewesen sei. Auch ein wissentliches Handeln hinsichtlich des Vergehens der falschen Beurkundung und Beglaubigung im Amt sei für den Senat nicht erweislich gewesen, stellte die Vorsitzende fest. “Das Gericht ging davon aus, dass der Angeklagte gutgläubig gehandelt hat”. Der Privatbeteiligtenvertreter, der sich für die damals Festgenommene mit der Forderung von symbolischen 100 Euro dem Verfahren angeschlossen hatte, wurde auf den Zivilrechtsweg verwiesen.

(apa/red)

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