“Ich habe nach dem durchgeführten Beweisverfahren letztlich Zweifel gehabt”, begründete Richterin Andrea Philipp ihre Entscheidung.
Zu dem Vorfall war es im Juni vergangenen Jahres gekommen. Weil eine Biene ins Auto gelangt war und sich seine Verlobte am Beifahrersitz vor dem Insekt fürchtete, öffnete der 23-Jährige kurz die Fahrertür. Darauf wurde eine Funkstreifen-Besatzung aufmerksam. Die Beamten nahmen die Verfolgung auf, brachten den Pkw zum Stoppen und unterzogen den Lenker einer Kontrolle.
Autofahrer erhob schwere Vorwürfe
Dieser soll die Uniformierten mit den Worten “Habt ihr nichts Besseres zu tun?” begrüßt, seinen Angaben zufolge diesen aber zugleich die Fahrzeugpapiere überreicht haben. Ein Beamter habe ihn darauf “Arschloch” genannt, ihm die Sonnenbrille vom Gesicht gerissen und diese dabei zerstört. Dann sei er zu Boden gedrückt, von dem betreffenden Beamten mit Fäusten bearbeitet und schließlich festgenommen worden, lautete die Darstellung des 23-Jährigen.
Der Angeklagte hatte beim Prozessauftakt im vergangenen Juli demgegenüber erklärt, der Autofahrer habe sich – offenbar um seiner Verlobten zu imponieren – bei der Amtshandlung von Anfang an aggressiv verhalten. Er habe seinen “Körper komplett verspannt und seine Fäuste geballt” und sei auf ihn losgegangen. Daraufhin hätte er ihn mit der flachen Hand zurückgedrängt. Weil sich der junge Mann nicht beruhigen habe lassen, “wurde die Festnahme ausgeführt”, sagte der Angeklagte.
23-Jährigen in Armstreckhebel zu Boden gebracht
Der Autolenker wurde mittels Armstreckhebel zu Boden gebracht, wogegen er sich laut Aussage des Polizisten massiv zur Wehr setzte. Infolgedessen sei es zu den Verletzungen – Schürfwunden, Prellungen und Schwellungen gekommen -, gab der Angeklagte an, wobei zwei an der Amtshandlung beteiligte Kollegen – darunter ein junger Polizeischüler – diese Schilderung bestätigten.
Für Staatsanwalt Markus Zellinger waren die Beamten nicht überzeugend. “Die Version von Ihnen und Ihrem Kollegen ist nicht plausibel”, meinte er in seinem Schlussplädoyer. Er verwies darauf, dass ein schmächtiger Autofahrer einem ihm körperlich deutlich überlegenen Polizisten gegenüber gestanden sei, neben dem sich zusätzlich zwei weitere Beamte befunden hätten. “Ich glaube nicht, dass er verrückt ist und da auf sie losgeht”, sagte Zellinger.
Der Richterspruch ist nicht rechtskräftig.
(APA)