Die Bestellung ist im Internet oder persönlich im jeweiligen Bezirksamt möglich. Bewohner, die bereits ein Pickerl für die betroffenen Bezirke beantragt haben, brauchen um keine neue Ausnahmebewilligung mehr ansuchen, teilte Parkpickerlkoordinator Leopold Bubak am Freitag mit.
Schließlich gilt die Plakette sowieso für den ganzen Bezirk inklusive Überlappungszonen.
Kurzparkdauer: Mit Parkuhr nachzuweisen
In gesondert beschilderten Geschäftsstraßen müssen Parkpickerlbesitzer allerdings die höchstzulässige Kurzparkdauer von eineinhalb Stunden einhalten und durch eine Parkuhr nachweisen. Gleichzeitig legte der Verkehrsclub Österreich (VCÖ) eine Studie vor, wonach sich der Autoverkehr nach Wien durch die Ausweitung der Gebührenzonen auf Bereiche außerhalb des Gürtels etwas verringert habe.
Laut VCÖ-Statistik waren beispielsweise auf der A2 (Südostautobahn) im heurigen Oktober mit 148.112 Pkw um knapp 5.700 Autos pro Werktag weniger unterwegs als im Vergleichsmonat 2011 (153.805).
Auf der A1 (Westautobahn) sank die Anzahl der Fahrzeuge von 28.989 um 672 auf nun 28.317 Autos. Auf der A23 (Südosttangente) zählte der Verkehrsclub im vergangenen Monat um gut 900 Pkw weniger als im Oktober 2011 – nämlich 63.612 Autos.
“Das Parkpickerl hat den Autoverkehr verringert”, zeigte sich Markus Gansterer vom VCÖ in einer Aussendung überzeugt. Viele Pendler seien auf die Bahn umgestiegen, wie die ausgelasteten P&R-Anlagen südlich von Wien zeigten. Die Verbindungen müssten daher verbessert werden.
Weitere nützliche Informationen zum Thema “Parken in Wien” hier.
(APA)