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Wiener ÖVP: Warnung vor stark steigenden Ausgaben für die Mindestsicherung

Der Wiener ÖVP-Chef warnt vor einer Kostenexplosion bei der Mindestsicherung
Der Wiener ÖVP-Chef warnt vor einer Kostenexplosion bei der Mindestsicherung ©APA
Laut einer Schätzung der Wiener ÖVP könnte die Zahl der Mindestsicherungsbezieher bis 2021 bei über 300.000 Personen liegen, die Kosten drohen dabei auf über eine Milliarde Euro zu steigen.

Dabei handle es sich noch um eine konservative Schätzung, meinte Wiener ÖVP-Chef Gernot Blümel am Montag.

Kosten für Mindestsicherung: Wiener ÖVP warnt vor Ausgaben

Für das heurige Jahr erwartet die ÖVP Ausgaben von rund 701 Mio. Euro. Im Voranschlag sei die Stadt noch von 662,5 Mio. Euro ausgegangen. “Es zeigt sich ein Muster von Rot-Grün, das heißt Leugnen, Leugnen, Leugnen”, meinte Blümel. Schließlich habe die Stadt auch 2016 130 Mio. Euro nachdotieren müssen. Die Hochrechnung wurde auf Basis von Anfragebeantwortungen über die Ausgaben für die Mindestsicherung bis Mai 2017 durchgeführt. Laut dem vergangene Woche veröffentlichten Bericht des Rechnungshofs hat die Stadt ihre Schätzung inzwischen auf 717,7 Mio. Euro nach oben korrigiert. “Rot-Grün ist die Definition von Fake News”, so Blümel.

Ingrid Korosec, Gemeinderätin und Präsidentin des Seniorenbundes, kritisierte außerdem die Verschiebung von Kosten ins Pensionssystem. Laut einer Anfragebeantwortung an Korosec durch Sozialstadträtin Sandra Frauenberger (SPÖ) aus dem Juni 2017 hat die Stadt Wien zwischen 2010 und 2016 insgesamt um knapp 2,5 Mio. Euro Pensionszeiten für rund 1.300 Mindestsicherungsbezieher nachgekauft. “Auch in Wien werden – analog zu den anderen Bundesländern – in begründeten Einzelfällen Pensionszeiten für MindestsicherungsbezieherInnen nachgekauft, um Menschen, die keine Möglichkeit mehr haben die fehlenden Pensionszeiten aus eigener Kraft zu erwerben, eine dauerhafte Altersversorgung zu ermöglichen”, heißt es in der Beantwortung.

Blümel: Kritik durch Rechnungshofbericht bestätigt

Blümel sah die Kritik seiner Partei am Mindestsicherungssystem in Wien durch den Rechnungshofbericht bestätigt. Unter anderem wies er darauf hin, dass nach AMS-Sperren wegen Arbeitsverweigerung nicht zeitnah auch die Mindestsicherung gekürzt worden sei. Laut dem RH-Bericht dauert es bis zu neun Monate nach einer Sperre bis die Kürzung eingeleitet wird. “Eigentlich müsste die MA 40 unmittelbar die Leistungen einstellen und denjenigen vorladen”, forderte Blümel.

Er bekräftigte die Forderung nach einer Deckelung der Mindestsicherung für Mehrpersonenhaushalte von 1.500 Euro. Außerdem sprach er sich einmal mehr dafür aus, dass Bezieher zumindest drei Jahre gearbeitet haben müssen, bevor sie die volle Höhe beziehen können und forderte die Umstellung von Geld- auf Sachleistungen sowie die Verpflichtung zur gemeinnützigen Tätigkeit.

(APA/Red.)

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