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Wiener Neustadt: Gerichtsgroteske um zwei tote Katzen im Endspurt

Eine Rarität sei die tote Katze gewesen.
Eine Rarität sei die tote Katze gewesen. ©Bilderbox
Das ist das Ende eines skurrilen Prozesses um zwei tote Katzen in Wiener Neustadt: Eine Bäuerin hatte einen Installateur auf 500 Euro Schadenersatz geklagt, weil er ihre "Milli" totgefahren hatte, und auf weitere 500 Euro Trauerschmerzensgeld, weil der Bruder des Tiers danach aus Gram "eingegangen" war.
Kurioser Prozess in Wr. Neustadt

Beim Verlassen des Anwesens nach einem Termin Ende Dezember 2009 hatte der Installateur die junge Katze übersehen und nicht bemerkt, dass er sie mit dem Pkw überrollte. Zum Ersatz für die von der Hunde- und Katzenzüchterin als “rote Femina – eine Rarität” beschriebenen Samtpfote brachte er noch am selben Nachmittag ein grau-schwarzes Tigerkatzenbaby zum Hof. Die Klägerin wollte jedoch “keine x-beliebige Bauernkatze, die einen krummen Schwanz hatte”, sagte sie im Jänner vor Gericht.

Am Mittwoch fanden sich an die zehn Zuhörer ein – Verwandte und Freunde des Beklagten. Die Klägerin rechtfertigte ihr sechsminütiges Zuspätkommen damit, “vom Fernsehen” (ORF für “Schauplatz Gericht”, Anm.) aufgehalten worden zu sein, wobei sie sich über die “groteske Inszenierung” entrüstete, hinter der sie den Beklagten vermutete

Frau war neu im “Katzenbusiness”

Mit einem Zeugen am Mittwoch entspann sich ein Disput, als die Klägerin dem “Gott sei Dank nur Fast-Nachbarn” ein Alkoholproblem vorwarf. Der Landwirt hatte sich nicht an den genauen Zeitpunkt erinnern können, wann er dem Vorbesitzer des Hofs – offenbar im September 2009 – zwei Katzenbabys, eine rote und eine dreifärbige, geschenkt hatte. Es wurde in der Verhandlung nicht klar, ob es sich dabei um jene später getötete gehandelt hatte. Ein Antrag des Anwalts des Beschuldigten auf Vorlage eines Kaufvertrags oder einer Zahlungsbestätigung für die tote “Milli” blieb jedenfalls hinfällig: Dergleichen habe sie nicht, meinte die Katzenzüchterin, weil sie damals “noch nicht im österreichischen Business drin” war und es daher nicht nötig schien.

Die Richterin in Wiener Neustadt wies weitere Anträge ab und verkündete die Zustellung des Urteils.

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