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Wiener Maturantin brachte Ex-Freund in U-Haft: Prozess um schwere Nötigung

Ein 38-jähriger Automechaniker kam wegen Aussagen seiner Ex-Freundin in U-Haft
Ein 38-jähriger Automechaniker kam wegen Aussagen seiner Ex-Freundin in U-Haft ©APA (Sujet)
Ein Prozess um eine schwere Nötigung beschäftigte am Montag das Gericht in Wien. Mit der Behauptung, er habe sie nach dem Beziehungs-Aus terrorisiert, ihr eine Pistole gegen Kopf und Bauch gedrückt und Geld verlangt, hat eine Maturantin ihren Ex-Freund ins Gefängnis gebracht. Trotz massiver Vorstrafen saß der Mann aber nicht lange in U-Haft.

Der Justiz schien die Beweislage nicht ausreichend genug, um diese aufrecht zu erhalten. Am Montag wurde der Fall in Wien verhandelt.

Wiener Maturantin fuhr zweigleisig

Im Dezember 2015 lief der mit der wesentlich jüngeren Frau liierte 38-Jährige dieser zufällig über den Weg, als die 21 Jahre alte Schülerin in Begleitung eines anderen Mannes aus dem Kino kam.

Dass die Maturantin auf das Treffen überaus nervös reagierte, machte ihn stutzig. Er begann mit dem anderen Mann eine Unterhaltung. “Ich hab’ ihm gesagt, dass ich zwei Jahre mit ihr z’samm bin. Da hat er mir gesagt, er ist schon drei Jahre mit ihr zusammen. Sie ist zweigleisig gefahren. Sie hat gleichzeitig zwei Beziehungen gehabt”, berichtete der Automechaniker nun Richter Stefan Romstorfer im Straflandesgericht.

Er habe daraufhin die Beziehung beendet, aber das Geld für einen gemeinsamen Urlaub, ihre Arztrechnungen und ihren Führerschein zurückverlangt. Dass er dabei Drohungen ausstieß oder ihr gar eine Schusswaffe ansetzte, sei nicht richtig. Als sie die 4.500 Euro bezahlte, habe er vielmehr dem Nebenbuhler über WhatsApp eine Nachricht zukommen lassen, dass die Sache damit erledigt sei.

21-Jährige über Ex-Freund-Delikte: “Habe das frei erfunden”

Am 23. Jänner ging die 21-Jährige allerdings zur Polizei und erstattete Anzeige, weil sie von ihrem Freund weiter massiv unter Druck gesetzt würde. Über den Ex-Freund, der in der Vergangenheit wegen Suchtgifthandels mehr als fünf Jahre verbüßt hatte, wurde darauf wegen Tatbegehungsgefahr die U-Haft verhängt. Bereits einen Tag später kam der Mann aber wieder frei, nachdem die 21-Jährige zwischenzeitlich ihre Angaben korrigiert und wörtlich erklärt hatte, sie habe “das frei erfunden”.

Obwohl die Frau am 1. Februar wieder zur Polizei marschierte und zu Protokoll gab, es habe sich doch alles so zugetragen wie sie beim ersten Mal geschildert hatte, blieb der 38-Jährige bis zur Verhandlung auf freiem Fuß. Sie habe “ein schlechtes Gewissen” bekommen bzw. sei vom Bruder ihres Ex-Freunds gebeten worden, ihn zu entlasten, erklärte die 21-Jährige nun als Zeugin unter Wahrheitspflicht Richter Romstorfer. Daher habe sie ihre an sich richtigen Angaben zurückgezogen, aber sich nach einigen Tagen doch eines Besseres besonnen und diese auf einem anderen Kommissariat “wieder hergestellt”.

Glaubwürdigkeit der jungen Frau fragwürdig

Die Verhandlung warf allerdings Fragen nach der Glaubwürdigkeit der jungen Frau auf. Es stellte sich heraus, dass sie noch Wochen nach dem angeblichen Droh-Szenario Kontakt zum Angeklagten aufnahm, indem sie ihm beispielsweise folgende SMS schrieb: “Kannst du mir ein Kebap mitnehmen? Mit wenig Fleisch.” Ihre Behauptung, die Beziehung zum Automechaniker sei zu Weihnachten schon beendet gewesen, weil sie sich vor ihm gefürchtet hätte, konnte dieser widerlegen. Er präsentierte dem Richter mit seinem Handy aufgenommene Fotos, die die beiden beim Feiern zeigten. Die Aufnahmen waren um 2.00 Uhr in der Früh entstanden. Auf die Frage des Richters, warum sie nicht gleich zur Polizei gegangen sei, als ihr die Pistole angesetzt wurde, meinte die 21-Jährige: “Ich kann Ihnen keine plausible Erklärung geben.” Es sei ihr damals nicht gut gegangen, sie sei “auf 43 Kilo abgemagert” und habe auch die Matura nicht geschafft.

Verteidiger Roland Friis zeigte sich von einem Freispruch überzeugt: “Sie hat nachweislich auf der Polizei gelogen. Und wer ein Mal lügt, dem glaubt man nicht.” Der Richter fällte am Ende allerdings ein Unzuständigkeitsurteil. Grund: Die Staatsanwaltschaft hätte die Sache als schwere Erpressung bzw. Raub anklagen müssen. Dafür ist allerdings kein Einzelrichter zuständig. Die Verhandlung muss damit in einigen Monaten vor einem Schöffensenat neu durchgeführt werden.

(apa/red)

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