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Wiener Landtag: Opposition blockiert Winter-Schanigärten

Schon lange wird um die Winteröffnung der Schanigärten diskutiert.
Schon lange wird um die Winteröffnung der Schanigärten diskutiert. ©APA
Die Rathaus-Opposition hat den geplanten Beschluss, der die Erlaubnis von Gastgärten auch in der kalten Jahreszeit beinhaltet hätte, vorerst blockiert. Damit kann die entsprechende Gesetzesnovelle erst in der nächsten Sitzung fixiert werden.
Ganzjährige Öffnung gefordert
Brunchen in Schanigärten

ÖVP, FPÖ und NEOS bedienten sich dabei gewissermaßen eines Kniffs: Damit ein Landesgesetz wirksam wird, muss es zwei Abstimmungsschritte passieren – die sogenannte erste und die zweite Lesung.

Für beide ist eine einfache Mehrheit ausreichend. Allerdings: Damit die zweite Lesung in der selben Sitzung wie die erste stattfinden kann, braucht es eine Zweidrittelmehrheit. Dies ist normalerweise eine reine Formalität.

Winter-Schanigärten: Erlaubnis war für Dezember geplant

Diesmal allerdings legten sich die drei Oppositionsparteien quer und stimmten nicht zu, die zweite Lesung gleich im Anschluss an die erste vorzunehmen. Sie kritisierten unter anderem die im Paket enthaltene deutliche Anhebung der Tarife. Dadurch muss die zweite Lesung und damit der endgültige Gesetzesbeschluss auf die nächste Sitzung – sie findet regulär am 24. November statt – vertagt werden. Denn die Regierungsparteien SPÖ und Grüne verfügen nur über eine einfache Mehrheit.

Damit wird wohl auch der Zeitplan nicht halten. Denn ursprünglich war vorgesehen, dass die Winter-Erlaubnis schon im Dezember in Kraft tritt. Da das Gesetz nach dem Landtag aber auch noch vom Bund unter die Lupe genommen werden muss, wird sich dies wohl verzögern. Verhindern kann die Opposition den Beschluss jedenfalls nicht, da dieses in der nächsten Sitzung nur mit einfacher Mehrheit in zweiter Lesung abgesegnet werden kann.

Sperre lockern, kleinere Gärten im Winter

Vorgesehen ist, die Schanigarten-Wintersperre – sie gilt derzeit noch für die Monate Dezember, Jänner und Februar – zu lockern. Allerdings werden sich die Schanigärten in der kalten Jahreszeit kleiner ausnehmen als jene im Sommer. Drei Varianten stehen zur Auswahl: Die Aufstellung von Stehtischen (Variante A) ist lediglich anzeigepflichtig. Für die beiden anderen Optionen braucht es Bewilligungen. Sie ermöglichen kleine Gastgärten entlang der Hausmauer (B) bzw. in Fußgänger- und Begegnungszonen (C).

Die Wirte müssen allerdings für eine Winter-Genehmigung einige Auflagen erfüllen. Sie reichen von genügend Platz für Fußgänger am Gehsteig bis zur Wegräumpflicht der Möbel nach der Sperrstunde. Außerdem haben Maroni-, Christbaum- und Punschstände – sollte es Standortüberschneidungen geben – Vorrang.

Abschaffung der Wiener Vergnügungssteuer

Mit dieser entsprechenden Änderung des Gebrauchsabgabegesetzes einher geht eine Neugestaltung der Tarife, die eben der Opposition ein Dorn im Auge ist. Denn die Preise werden empfindlich angehoben – beispielsweise von 5,70 auf 20 Euro in den Top-Lagen und in der billigsten Kategorie von einem auf zwei Euro.

Einstimmigkeit herrschte indes bei der Besiegelung der Abschaffung der Wiener Vergnügungssteuer per 1. Jänner 2017. Clubbings, Ausstellungen oder Sportwettkämpfe werden dann von dieser Abgabe befreit. Rund 3.000 Unternehmer sollen davon profitieren. Hintergrund für das Aus ist nicht zuletzt die Tatsache, dass der überwiegende Teil des Abgabe-Aufkommens mit dem Verbot des Kleinen Glücksspiels bereits weggefallen ist. Zuletzt flossen nur noch fünf Millionen Euro in die Stadtkasse.

(APA)

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