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Wiener Jugendamt zeigt Betreiber von Flüchtlingsheimen an

Die Staatsanwaltschaft ermittelt nach der Anzeige des Wiener Jugendamtes.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt nach der Anzeige des Wiener Jugendamtes. ©dpa
Die Staatsanwaltschaft Wien ermittelt nach einer Anzeige des Wiener Jugendamtes, die den Betreibern der "Georg Danzer Häuser" für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge Fördermissbrauch vorwirft.

Das berichtet der “Kuier” in seiner Freitags-Ausgabe. Die Gründerin des Vereins “Fluchtwege”, der sich mittlerweile in einem Insolvenzverfahren befindet, weist die Vorwürfe zurück.

Wiener Jugendamt brachte Anzeige gegen Flüchtlingsheim ein

Das Wiener Jugendamt hat im Frühjahr eine Sachverhaltsdarstellung gegen den Verein eingebracht, der in mehreren Häusern minderjährige Flüchtlinge betreute (mittlerweile sind nur noch 17 Flüchtlinge in einem Haus in Niederösterreich untergebracht). “Es gab keine nachvollziehbare Buchhaltung und nicht nachvollziehbare Privatüberweisungen”, sagt eine Sprecherin im “Kurier”. Die Staatsanwaltschaft Wien nahm daraufhin Ermittlungen auf.

“Haben uns nichts vorzuwerfen”

Vereinsgründerin Marianne Engelmann weist die Vorwürfe zurück. Ihrer Darstellung zufolge handelt es sich bei den Überweisungen um die Rückzahlung von privat vorgestreckten Mitteln. Man habe acht Wochen Miete, Verpflegung etc. privat vorfinanzieren müssen, bis öffentliche Fördergelder ausgezahlt wurden. “Das haben wir vorgestreckt und irgendwann wurde das zurücküberwiesen”, erklärt Engelmann. “Wir haben uns nichts vorzuwerfen. Ich gehe davon aus, dass das eingestellt wird”, so die Vereinsgründerin.

Das Konkursverfahren wurde laut Engelmann eingeleitet, weil die Gemeinde Wien die Zahl der dem Verein anvertrauten Flüchtlinge reduziert habe, woraufhin man Mitarbeiter abbauen, aber für einige Monate weiter bezahlen musste. Für die Sozialversicherung habe das Geld dann nicht mehr gereicht. Laut “Kurier” beantragte die Masseverwalterin die Schließung des Unternehmens – u.a. wegen Nicht-Einhaltung des Vereinsgesetzes. So habe der Verein weder die in den Statuten vorgesehenen zwei Rechnungsprüfer noch die gesetzlich vorgesehene Einnahmen-Ausgaben-Rechnung samt Vermögensverzeichnis.

(APA/red)

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