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Wiener Islamisten-Prozess: Hauptangeklagter erhielt drei Jahre unbedingt

Im Wiener Islamisten-Prozess gibt es ein Urteil für den Hauptangeklagten
Im Wiener Islamisten-Prozess gibt es ein Urteil für den Hauptangeklagten ©APA
Der Islamisten-Prozess am Wiener Straflandesgericht endete am Dienstag mit einem Schuldspruch. Thomas Al J. wurde als Mitglied einer terroristischen Vereinigung für schuldig befunden und zu drei Jahren unbedingt verurteilt.
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Im Wiener Islamisten-Prozess wurde der 27-jährige Hauptangeklagte Thomas Al J. in erster Instanz zu einer dreijährigen unbedingten Freiheitsstrafe verurteilt, weil er sich nach Ansicht des Schöffensenats (Vorsitz: Daniela Zwangsleitner) als Mitglied an terroristischen Vereinigungen betätigt haben soll. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Ursprünglich fünf Angeklagte im Islamisten-Prozess

Der letzte verbliebene von ursprünglich fünf Mitangeklagten, dem die Anklagebehörde auf Basis eines knapp dreiminütigen Telefonats unterstellt hatte, damit versucht zu haben, Geldspenden sowie ein zukünftiges Mitglied der Al Qaida zu vermitteln, wurde aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Diese Entscheidung ist ebenfalls nicht rechtskräftig.

Das Verfahren gegen zwei Mitangeklagte hatte das Gericht zur ergänzenden Beweisaufnahme ausgeschieden und auf unbestimmte Zeit vertagt. Zwei weitere Angeklagte hatten sich dem Verfahren bereits vor dem Verhandlungsauftakt zum Wiener Islamisten-Prozess am 23. Mai per Flucht bzw. der Vorgabe entzogen, sich um die erkrankte Mutter in Afghanistan kümmern zu müssen.

Taten waren nach hiesigem Gesetz strafbar

In mehreren Anklagepunkten stand für das Gericht zweifelsfrei fest, “dass Sie aufgrund Ihrer Gesinnung Taten gesetzt haben, die nach österreichischem Gesetz strafbar sind”, wie die vorsitzende Richterin in der Urteilsbegründung dem Hauptangeklagten darlegte. Schuldig gesprochen wurde dieser demnach, weil er im Herbst 2009 für sieben Männer sowie deren Familienangehörige eine Reise nach Somalia organisiert hatte, die diese laut Anklage zu den Al Shabaab-Milizen und damit in den bewaffneten Dschihad hätte führen sollen.

Die Darstellung des 27-Jährigen, die letztlich gescheiterte Reise – der Gruppe war es nicht gelungen, über Äthiopien nach Somalia zu gelangen – hätte keinen terroristischen Hintergrund gehabt, erschien dem Gericht nicht glaubwürdig. Die Islamisten hätten vielmehr “im bewaffneten Dschihad unter den Al Shabaab-Milizen leben wollen”, stellte die Vorsitzende fest.

Angeklagter war Organisator von Reise ins Terror-Camp

Schuldig erkannt wurde Thomas Al J. auch als Organisator einer weiteren Reise, die einen Mitangeklagten samt dessen Familie sowie einen weiteren Mann im Frühjahr 2011 zwecks Teilnahme an einem Terror-Camp ins pakistanisch-afghanische Grenzgebiet führen hätte sollen. Als Betätigung für eine terroristische Vereinigung wertete der Senat zudem die Überweisung von 1.150 Euro an einen Wiener Jugendlichen, der im Alter von 16 Jahren nach Pakistan aufgebrochen war, um sich dort zum bewaffneten Dschihadisten ausbilden zu lassen und an Anschlägen auf Konvois der pakistanischen Armee oder mit dieser alliierter Verbände teilzunehmen. Bei einem solchen Kommando kam der fanatische Wahabit, der in Wien seiner Mutter den Alkohol-Konsum untersagt und seiner Schwester deren Freund “verboten” hatte, weil dieser “kein richtiger Moslem” sei, als 18-Jähriger ums Leben.

Die Aussage von Thomas Al J., er habe den Jugendlichen in einer Koranschule vermutet, wies das Gericht als Schutzbehauptung zurück. Ursprünglich hatte die Staatsanwältin den umgekommenen Burschen der “Islamischen Bewegung Usbekistan” zugeordnet, ehe sie erst wenige Stunden vor der Urteilsverkündung ihre Anklage diesbezüglich auf “eine nicht mehr feststellbare terroristische Vereinigung” modifizierte. Für Verteidiger Lennart Binder war dies eine “völlig unzulässige, unschlüssige Vorgangsweise”, da Thomas Al J. damit gar nicht mehr wisse, was man ihm konkret zum Vorwurf mache.

Terror-Vorwürfe nach Geldüberweisung

Das Gericht hatte damit keine Probleme. Unter Verweis auf entsprechende Judikatur und Lehrmeinungen wurde der modifizierte Anklagepunkt verurteilt, da es ausreiche, wenn ein Beschuldigter eine aus mehr als zwei Personen bestehende, zu terroristischen Zwecken gegründete und auf längere Dauer angelegte Verbindung wissentlich fördere. Genau das sei Thomas Al J. auf Basis seiner Geldüberweisung vom Juni 2011 nachzuweisen, erläuterte Richterin Zwangsleitner.

Im Zweifel wurde der 27-Jährige demgegenüber von der Übergabe von zwei Laptops, einer Digitalkamera und 2.000 Euro Bargeld freigesprochen, die er laut Anklage über einen Bekannten bewaffneten Dschihadisten zukommen lassen wollte. Auch zur angeblichen Übersetzung und Veröffentlichung eines Textes des islamistischen Extremisten Anwar Al-Awlaki wurde Thomas Al J. nicht schuldig erkannt.

Über die Höhe der Strafe

Bei einem Strafrahmen von bis zu zehn Jahren sei eine Strafe “im unteren Bereich tat- und schuldangemessen”, sagte Zwangsleitner, wobei sie auf die bisherige Unbescholtenheit des 27-Jährigen verwies. Erschwerend wurden demgegenüber die mehrfache Tatbegehung sowie der längere Deliktszeitraum gewertet.

Für Aufsehen bei der Urteilsverkündung sorgte ausgerechnet der freigesprochene Mitangeklagte, der sich beharrlich und trotz mehrfacher gerichtlicher Aufforderung weigerte, während der Verkündung in Entsprechung der Strafprozessordnung aufzustehen. Er begründete das nicht, doch war in Erfahrung zu bringen, dass er angeblich aus religiösen Gründen weder die Richterin noch die Staatsanwältin für legitimiert hielt, gegen ihn vorzugehen. Der Mann hatte bereits an einem vorangegangenen Verhandlungstag eine Dolmetscherin beim Wiener Islamisten-Prozess zur Rede gestellt, weil sie nicht “angemessen bekleidet” sei.(apa/red)

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