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Wiener Immo-Makler warnen vor Mietzins-Limits

Wiener Immo-Makler warnen vor Mietzins-Limits à la SPÖ-Modell
Wiener Immo-Makler warnen vor Mietzins-Limits à la SPÖ-Modell ©APA (Sujet)
Die Immobilien-Makler in Wien warnen vor neuen staatlichen Mietobergrenzen, wie sie zuletzt von der SPÖ in einem eigenen Gesetzentwurf gefordert wurden.

Das würde das komplette “Aus” des privaten Immobilienmarktes bedeuten, warnte Michael Pisecky, Spartenobmann der Wiener Wirtschaftskammer, im APA-Gespräch. Vor allem in den gut ausgestatteten Kategorien müsse Marktwirtschaft herrschen, so Pisecky.

Mietzinsobergrenzen seien ein völlig ungeeignetes Mittel, um vermietbaren Wohnraum in Ballungsräumen zu erhalten und neuen zu schaffen. Private Investitionen in vermietbaren Wohnraum würden schlagartig uninteressant, zigtausende Jobs in der Bau- und Immobilienbranche massiv gefährdet und der Wirtschaftsstandort Österreich nachhaltig geschädigt.

Warnung von Wiener Immo-Markler

Investitionen in bestehenden Wohnraum – etwa zur Adaptierung großer Wohnungen in kleinere, stark nachgefragte Wohnungen – seien uninteressant und würden daher kaum durchgeführt. Speziell in Wien klettere die Nachfrage nach kleineren und mittelgroßen Einheiten, da hier in jeder zweiten Wohnung nur eine Person lebe. Pisecky: “Wenn man Wohnungen verkleinert, kommen plötzlichen Stellplatzverordnungen, ein geregelter Mietzins und andere Hemmnisse ins Spiel, die es für den Hauseigentümer wirtschaftlich schwierig machen, kleinere Einheiten zu schaffen.” Ähnlich sehe es bei der Nachverdichtung aus, dem Aufbau ganzer Stockwerke auf bestehende Zinshäuser.

Durch Uralt-Verträge mit Miethöhen wie vor 30 Jahren und viele Regelungen wie Eintrittsrechte seien in zigtausenden Wohnungen Niedrigmieten entstanden, mit denen die Kosten eines Hauses nicht gedeckt werden könnten. Dafür müssten “stattdessen Jungmieter mit hohen Mieten und Befristungen die Rechnung bezahlen”. Deshalb sei es unumgänglich, dass ein modernes und gerechtes Mietrecht mit den Uralt-Regelungen Schluss mache. Eintrittsrechte für nahe Verwandte wie Partner oder Minderjährige seien sicher sinnvoll, für andere Personen müsse aber eine Mietanpassung auf marktübliches Niveau möglich sein. Dann werde auch die Zahl der Befristungen rasch sinken.

Wuchermieten verhindern

Um Wuchermieten zu verhindern, könnten Preisregelungen in minder ausgestatteten Wohnungen (“Substandard”) aber schon Sinn machen, räumt der Wiener Obmann der Immobilien-Makler ein. Doch in den gut ausgestatteten Kategorien müsse Marktwirtschaft vorherrschen: “Warum müssen denn private Wohnungen überhaupt noch preisgeregelt werden?”, so Pisecky. Schließlich seien die frei vereinbarten Mieten seit zwei Jahren nicht gewachsen, behauptet er.

In Wien würden jährlich 150 bis 200 Zinshäuser verloren gehen, primär weil sie nicht mehr wirtschaftlich erhalten werden könnten. Die Zahl der Wiener Zinshäuser sei auf ein historisches Tief von knapp 14.500 Gebäuden gesunken – und schon mehr als 60 Prozent der Wohnungen in der Bundeshauptstadt seien Gemeinde- oder Genossenschaftswohnungen; das sollte doch für eine ausreichende Wohnversorgung reichen. In vielen alten Zinshäusern würden zusätzlich Einheiten als Eigentumswohnungen verkauft und gingen damit dem Mietmarkt verloren. Pisecky: “Vermieten muss sich auszahlen, sonst wird es künftig keiner mehr machen – und außer Einkommensstarken werden alle anderen in Sozialwohnungen leben. Das kann nicht das Ziel sein.”

Warnung vor Mietzins-Limits

Gegen Befristungs-Abschläge ist Pisecky ohnedies: “Wir verfolgen den Ansatz, dass Transparenz und Information vor dem Abschluss eines Mietvertrags sichergestellt wird und erst dann unterschrieben wird.” Damit erreiche man “Prävention statt Strafe im Nachhinein”, und auch das werde zu einer Reduktion von kurzen Befristungen führen.

Zudem könnte man eine Unterstützung für die Mieter für den Übersiedlungsfall am Ende eines Mietvertrags normieren; das könnte Vermieter auch zum Verlängern animieren, glaubt Pisecky. Auch dass der Mieter nach einem Jahr kündigen kann, sieht der Experte als “unabdingbar” an: “Das darf nicht abbedungen werden. Zum Beispiel fünf Jahre Kündigungsverzicht etc. wollen wir nicht.”

(APA)

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