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Wiener Heimhelferin bestahl betagte Pflegebedürftige: Zwei Jahre Haft

Eine Heimhelferin stand in Wien vor Gericht
Eine Heimhelferin stand in Wien vor Gericht ©dpa (Sujet)
Weil eine Heimhelferin in zahlreichen Fällen alten und pflegebedürftigen Menschen Schmuck und Bargeld entwendet und die gestohlenen Wertgegenstände teilweise im Dorotheum versetzt hat, ist die 44-jährige Frau am Mittwoch in Wien zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt worden.

Die 44-Jährige akzeptierte die Strafe, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

Angeklagte eine “neurotische Diebin”

Richter Andreas Böhm ging am Ende des Beweisverfahrens davon aus, dass sich die Angeklagte mit ihren Diebstählen knapp 30.000 Euro unrechtmäßig zueignet hatte. Dieser Betrag wurde für verfallen erklärt. Der beigezogene psychiatrische Sachverständige Wolfgang Soukop hatte zuvor die Frau als “neurotische Diebin” bezeichnet und erklärt, deren Steuerungsfähigkeit sei “eingeschränkt, aber nicht aufgehoben” gewesen. Damit war nach Ansicht Soukops bei der Frau Zurechnungsfähigkeit gegeben.

Der Prozess hatte insofern eine außergewöhnliche Komponente, als sich die in der Verhandlung geständige Heimhelferin während der inkriminierten Diebstähle nach zwei vorangegangenen Verurteilungen längst in Strafhaft befinden hätte müssen. Indem sie zunächst die Fußfessel beantragt und – nachdem der elektronisch überwachte Hausarrest abgelehnt wurde – sodann mehrfach Strafaufschub geltend gemacht hatte, gelang es der Frau, auf freiem Fuß zu bleiben.

Heimhelferin legte gefälschtes Leumundszeugnis vor

Statt sich “klein” zu machen, bewarb sie sich im März 2015 bei einem auf soziale Dienstleistungen spezialisierten Unternehmen als Heimhelferin. Dabei legte sie ein gefälschtes, mit Tipp-Ex bearbeitetes Leumundzeugnis vor, das sie als gerichtlich unbescholten auswies. Nach drei Monaten wurde ihr gekündigt, weil sich Beschwerden von ihr betreuten Personen häuften, denen Schmuck abhandengekommen war.

Die Frau fackelte nicht lange und fälschte wieder ihren Strafregisterauszug, mit dem sie sich erfolgreich bei einem weiteren bekannten Anbieter für mobile Heimbetreuung vorstellte. Auch dort durchstöberte sie wieder die Schubladen ihrer vorwiegend hochbetagten Kundschaft. In der Anklage, die nun verhandelt wurde, waren unzählige Diebstähle inkriminiert. Neun Opfer konnten namentlich ausgeforscht werden. Dass es sich dabei nur um die Spitze des Eisbergs handeln dürfte, ergaben Ermittlungen beim Dorotheum und bei der Österreichische Gold- und Silber-Scheideanstalt (ÖGUSSA). Die Angeklagte hatte über 60 Uhren, Ringe, Ketten, Armreifen und Broschen versetzt und Gold im Wert von über 7.000 Euro einschmelzen lassen.

Als Post-Angestellte Handys gestohlen

Erstmals war die Frau im Jänner 2013 verurteilt worden, nachdem sie als Angestellte einer Post-Filiale Handys mitgehen hatte lassen. Sie kam mit einer bedingten Freiheitsstrafe von acht Monaten davon. Daraufhin sattelte sie auf Heimhelferin um. Im Mai 2014 bekam sie ein Jahr unbedingt aufgebrummt, und obendrein wurde die offene Bewährungsstrafe widerrufen. Sie hatte einer Pensionistin zu Hause Schmuck im Wert von 5.000 Euro gestohlen.

Die Frage des Richters, warum sie bei dieser Ausgangslage einfach weitergemacht hätte, beantwortete die Angeklagte beim Prozessauftakt Ende April folgendermaßen: “Es war der Drang, dass man Geld bekommt.” Verteidigerin Astrid Wagner hatte damals vermutet, dass bei der Frau eine kleptomanische Störung und damit eine Zurechnungsunfähigkeit vorliegen könnte, weshalb sie auf der Beiziehung eines psychiatrischen Sachverständigen bestand.

(apa/red)

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