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Wiener Bodyguard dealte mit Kokain: 21 Monate teilbedingte Haft

Das Urteil gegen den ehemaligen Bodyguard ist rechtskräftig.
Das Urteil gegen den ehemaligen Bodyguard ist rechtskräftig. ©dpa/Sujet
Im Straflandesgericht ist am Montag ein 36-jähriger Mann zu 21 Monaten teilbedingter Haft verurteilt worden, der den Wiener Ableger der Biker-Gruppe "Outlaws" mit Kokain versorgt haben soll. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Der Angeklagte war zum Drogenhandel geständig, vom Bezug zur Biker-Szene war in der Verhandlung aber keine Rede mehr. “Er war als Bodyguard im Nachtleben tätig”, sagte Verteidiger Philipp Wolm.

Die Strafverfolgungsbehörden waren ursprünglich davon ausgegangen, dass die in Wien-Donaustadt gelegene Wohnung des 36-Jährigen, der selbst den “Outlaws” angehört haben soll, als “Bunker” für die Suchtgift-Bedürfnisse der Biker-Gang diente. Bei einer Hausdurchsuchung konnten dort Mitte März 102 Gramm Kokain, 41 Stück Ecstasy, 5,2 Gramm Metamphetamin, eine Glock-Pistole und rund 25.000 Euro Bargeld sichergestellt werden.

Bodyguard dealte mit Drogen: Eigene Sucht

Der Angeklagte erklärte nun allerdings dem Schöffensenat (Vorsitz: Harald Craigher), er habe gedealt, um sich seine eigene Sucht zu finanzieren. Er habe in einem Nachtclub bzw. in einem Bordell gearbeitet und sei – was das Kokain betrifft – “reingerutscht”. Ein Gramm täglich habe er zuletzt für den Eigenbedarf benötigt. Das sei sich mit seinem Verdienst nicht mehr ausgegangen.

Rund 500 Gramm soll der Mann bis zu seiner Festnahme an diverse Abnehmer verkauft haben. Den Stoff bezog er aus Deutschland. Dass er vorübergehend in U-Haft landete, habe seinem Mandanten gut getan, erklärte Verteidiger Wolm: “Das hat ihm den Kopf gewaschen.” Der 36-Jährige habe sein Leben wieder auf die Reihe gekriegt und arbeite jetzt als Kellner in einem Golfclub.

Von den 21 Monaten wurden sieben Monate unbedingt ausgesprochen. Den Rest sah der Senat dem bisher Unbescholtenen unter Setzung einer dreijährigen Probezeit auf Bewährung nach. Der 36-Jährige muss auch den unbedingten Teil nicht absitzen – nach dem Motto “Therapie statt Strafe” wird er sich stattdessen einem überwachten Entzug entziehen. Sollte dieser gelingen, wird der Vollzug der Freiheitsstrafe endgültig nachgesehen.

(APA)

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