Die Sache hat einen Haken: Der 51-Jährige, dem das Motorrad abgenommen wurde, weil gegen ihn ein Strafverfahren wegen gewerbsmäßigen Umgangs mit Suchtmitteln anhängig ist, hat das Gefährt seit fast neun Monaten nicht mehr gesehen. Über den Winter war es – angeblich im Freien – bei der Polizei “geparkt”, seit 6. April befindet sich das Motorrad in der Verwahrstelle des Landesgerichts für Strafsachen.
Beschlagnahmtes Motorrad zu schnell in Wien unterwegs
Wie es von dort auf den Lerchenfelder Gürtel kam, wo es mit 63 statt der erlaubten 50 km/h “geblitzt” wurde, ist derzeit unklar. Der Verdacht liegt nahe, dass jemand, der Zugang zur Verwahrstelle hat, damit eine Ausfahrt unternommen hat. Der Besitzer ist jedenfalls empört. “Wir können uns das nicht erklären und fordern unverzügliche Aufklärung”, ließ er am Mittwoch über seinen Anwalt Philipp Wolm ausrichten.
Diese sicherte das Landesgericht umgehend zu. “Der Vorgang wird natürlich untersucht”, kündigte Mediensprecher Thomas Spreitzer an. Grundsätzlich sei es selbstverständlich “strikt untersagt, Gegenstände in Verwendung zu nehmen, die sich in der Verwahrstelle befinden”, betonte Spreitzer im Gespräch mit der APA.
(APA/Red)