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Wiener attackierte Freund der Ex-Partnerin mit Axt: 15 Jahre Haft

Über den Mann wurden 15 Jahre Haft verhängt.
Über den Mann wurden 15 Jahre Haft verhängt. ©APA/Sujet
Eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren wegen versuchten Mordes am Freund seiner Ex-Partnerin: So lautete am Landesgericht Korneuburg am Dienstag das Urteil über einen 43-jährigen Wiener.
Axt-Attacke im Weinviertel

Der Mann hatte den neuen Freund seiner Ex-Partnerin im Juni im Schlaf überrascht und mit einer Hacke schwer verletzt.

Wiener belästigte seine Ex-Partnerin

Der Mann hatte das Ende der – von Alkohol und Gewalt geprägten – Beziehung nicht hingenommen, belästigte die Frau und drohte mehrmals, ihre Familie und den neuen Freund umzubringen. Über ein Jahr nach der Trennung fuhr der Frühpensionist mit dem Zug von Wien ins Weinviertel, drang in das Ferienhaus der mittlerweile 46-Jährigen ein, riss die Schlafzimmertür auf und schlug auf den bereits schlafenden 41-Jährigen ein. Dieser trug massive Abwehrverletzungen an Händen und am linken Arm davon, konnte aber aus dem Haus flüchten. Die Frau rief die Polizei, die den Angreifer festnahm.

Der Angeklagte hatte in der Verhandlung eine Tötungsabsicht bestritten. Das Opfer schilderte allerdings, dass der Mann vom “Tag der Abrechnung” und Umbringen gesprochen hatte. Das Geschehen sei in Sekunden abgelaufen, sagte auch die Frau, die im Wohnzimmer ferngesehen hatte, als ihr Ex in das Haus eindrang.

Mordprozess: “Er ist ein Machtmensch”

1996 hatten sich der Beschuldigte und die Frau kennengelernt und 1998 eine Lebensgemeinschaft aufgenommen, die die Frau – nach mehrmaligen Trennungen – im April 2015 endgültig beendete. Sie habe immer gehofft, dass es besser werde, aber das wurde es nicht, erzählte die Frau über die “Gewaltbeziehung”. Die letzten zwei Jahre seien die Hölle gewesen, ihr Partner sei jeden Abend betrunken gewesen, habe sie bedroht und verletzt: “Er ist ein Machtmensch.” Nach dem Aus – sie hatte sich auch an den Frauen-Notruf gewandt – habe es “nur mehr” verbale Drohungen gegeben.

Psychiater Werner Brosch attestierte dem Beschuldigten Zurechnungsfähigkeit, wenngleich eine psychische Störung vorliege: Der Mann sei selbstbezogen, orientierungslos und halte sich nicht an soziale Spielregeln.

Der Schuldspruch der Geschworenen fiel einstimmig. Mildernd bei der Strafbemessung waren das Teilgeständnis und die teilweise Schadenswiedergutmachung, dass es beim Versuch geblieben war und der damals 42-Jährige nach der Tat auf die Polizei gewartet hatte, sowie die vorliegende Persönlichkeitsstörung. Erschwerend gewertet wurden die Verletzungen des Opfers, zwei einschlägige Vorstrafen des Angeklagten und die Heimtücke der Tat: “Es ist wohl der Albtraum eines jeden Menschen, im Bett liegend mit einer Waffe konfrontiert zu sein”, veranschaulichte Richter Helmut Neumar die Wehrlosigkeit, in der sich das Opfer befand. Die mittelgradige Berauschung habe sich nicht mildernd ausgewirkt. “Wer jahrelang säuft, muss wissen, dass er dann zu besonderer Aggression neigt”, sagte Neumar.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig: Die Verteidigung nahm Bedenkzeit, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.

(APA)

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