AA

Wiener Anwaltskanzlei SPLP spezialisiert sich auf Cybermobbing

Spezialisiert auf Cybermobbing: die Anwälte der SPLP-Kanzlei
Spezialisiert auf Cybermobbing: die Anwälte der SPLP-Kanzlei ©SPLP
Cybermobbing ist ein wachsendes Problem - und das schon in der Schule. Seit Jahresbeginn ist das "virtuelle Delikt" auch eigens im Strafgesetzbuch verankert. Die Wiener Innenstadt-Anwaltskanzlei SPLP ist erste Anlaufstelle für Betroffene.
Experte über Cybermobbing
Warnung vor "Sextortion"

In der Schule gilt Mobbing schon lange als traurige Realität. Im europäischen Vergleich ist
Österreich hier sogar Spitzenreiter. Jeder fünfte männliche Schüler hat mit diesen Psycho-Attacken schon leidvolle Erfahrungen gemacht. Tückisch: Im Computer-Zeitalter setzt sich die Offline-Schikane in der digitalen Online-Welt fort.

Wie Cybermobbing abläuft

Beim Mobbing im Web werden die Betroffenen per Mail, auf sozialen Netzwerken wie Facebook und Twitter oder über Chats wie WhatsApp systematisch genervt und diffamiert. Das kann über Beleidigungen, gehässige Sprüche oder Gerüchte passieren, aber auch über peinliche Fotos, die ohne Einverständnis des Mobbingopfers online gestellt werden. Anwalt Harold Pearson: „Besonders schlimm an Cybermobbing ist: es kann rund um die Uhr erfolgen, erreicht eine riesige Community, und die Täter agieren (scheinbar) anonym.“ Pearson, der wie seine Partner Haimo Sunder-Plaßmann und Günther Loibner in der
Anwaltskanzlei Sunder-Plaßmann, Loibner und Partner (kurz SPLP) auf diesen Themenbereich spezialisiert ist, zu den dramatischen Auswirkungen: „Das Internet vergisst nichts. Information sind über Suchmaschinen „ewig“ verfügbar. Dementsprechend kommt es vor, dass die Opfer von Cybermobbing auch an neuen Schulen aufgrund von vergangenen Cybermobbing-Angriffen gehänselt und beleidigt werden.“

Krankmacher virtuelle Attacken

Häufig werden beim Cybermobbing die betroffenen Kinder und Jugendlichen wegen ihres Aussehens gemobbt, was das Selbstbewusstsein massiv schädigen kann. Viele Betroffene schämen sich, wählen den Rückzug, vermeiden soziale Kontakte oder gehen nicht mehr in die Schule. Auch Gefühle wie Hilflosigkeit, Wut und Depression sind häufige Folgen der Attacken im Internet. „Manche Jugendlichen entwickeln aufgrund von Cybermobbing auch
Selbstmordgedanken“, weiß der Jurist Harold Pearson. ,,In schweren Fällen führen die digitalen Attacken, denen sich die Betroffenen kaum entziehen können und denen sie ständig ausgesetzt sind, zur Zerstörung der Persönlichkeit oder sogar zum Selbstmord.“

Cybermobbing als Strafdelikt – Hilfe für die Opfer

Was viele Jugendliche, und auch deren Eltern, oft nicht wissen: das Internet ist keine virtuelle Spielwiese ohne Konsequenzen. „Seit 01.01.2016 ist Cybermobbing als eigenes Strafdelikt im Strafgesetzbuch verankert“, erläutert Harold Pearson den neuen Straftatbestand: „Der österreichische Gesetzgeber hat das Strafgesetzbuch um das Delikt der „fortgesetzten Belästigung im Wege einer Telekommunikation oder eines Computersystems“ erweitert, wie das im Fach-Jargon der Juristen heißt.“ Dies umfasst sämtliche Belästigungen, die durch Telekommunikation, also durch die Versendung von SMS, E-Mails, WhatsApp-Nachrichten, Anrufe, etc. oder mittels Computer über einen längeren Zeitraum gesetzt werden.

Cybermobbing gilt somit als eigenständiges und ausreichendes Delikt, das Polizei und Justiz die Möglichkeit gibt, die Täter strafrechtlich zu verfolgen. Wer Hass postet, muss demnach mit Haft rechnen. Pearson: „Dem volljährigen Straftäter droht für Cybermobbing eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Führt das Cybermobbing zum Selbstmord oder einem Selbstmordversuch des Opfers, kann der Richter eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren verhängen.“ Eltern sollten sich daher im Klaren sein, dass Hänseleien und Beleidigungen über das Internet keine „dummen Streiche“ oder „Kavaliersdelikte“ darstellen, sondern ihren Kids ernsthafte juridische Probleme, bis hin zu drastischen Freiheitsstrafen, einbringen können.

Gemeinsam gegen Cybermobbing aktiv werden

Als moderne Rechtsanwaltskanzlei ist Sunder-Plaßmann, Loibner und Partner auch auf den neuen Themenbereich Cybermobbing spezialisiert. Harold Pearson: „Das Gesetz bietet nun eine Vielzahl an Möglichkeiten, gegen Täter vorzugehen und Opfer wirkungsvoll zu
schützen.“ Sein Tipp an betroffene Youngster: „Wehr Dich – wir nehmen Cyber-Opfer ernst, hören zu und setzen gemeinsam Schritte gegen Online-Belästigungen.“ Ziel ist, digitale Mobbing-Attacken wirkungsvoll zu stoppen und diffamierende Inhalte, wie etwa peinliche
Fotos oder problematische Postings, aus dem Netz zu löschen. Pearson: „Weiters verhelfen wir den Opfern bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche, insbesondere auch auf Schadenersatz.“ Umgekehrt bieten die Anwälte auch Täter-Beratung. „Vielfach ist es den´Cyber-Mobbern´ gar nicht klar, was sie da anrichten“, weiß Pearson. Auch Jugendliche, die des Mobbings beschuldigt werden, finden bei SPLP kompetente Hilfestellungen, die bei den juridischen Folgen zur Seite steht.“

SPLP – die “Anwalts-Boutique”

Sunder-Plaßmann, Loibner und Partner versteht sich als moderne “Anwalts-Boutique“. Zum einen, weil SPLP für Klienten aller Größenordnungen konkrete, effiziente Lösungen bietet. Zum anderen, weil „maßgeschneidert“ in der Kanzlei des dynamischen Juristen-Trios mehr als ein Schlagwort ist. Jeder Klient wird stets von einem Partner
persönlich betreut – was maximale Flexibilität und vollen Einsatz garantiert. Der individuelle Background, die Ziele und Bedürfnisse der Klienten stehen im Vordergrund. Spezialisiert ist SPLP auf Wirtschafts-, Unternehmens- und Gesellschaftsrecht sowie
Immobilienrecht, Vertragsrecht, Zivilrecht und Arbeitsrecht. Auch beim Bereich Internet-Kriminalität, wie etwa Cybermobbing, profitieren Klienten vom gebündelten Wissen der Anwalts-Kanzlei sowie zielführender, einfühlsamer Beratung, die gerade bei diesem sensiblen Themenkomplex höchste Priorität hat.

Mehr Infos zur “Anwalts-Boutique” SPLP finden Sie hier.

 

  • VIENNA.AT
  • Wien
  • Wien - 1. Bezirk
  • Wiener Anwaltskanzlei SPLP spezialisiert sich auf Cybermobbing
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen