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Wie wähle ich mit Wahlkarte? Fragen und Antworten zur Briefwahl

Bei der Nationalratswahl 2017 kann auch wieder per Wahlkarte gewählt werden.
Bei der Nationalratswahl 2017 kann auch wieder per Wahlkarte gewählt werden. ©APA/HERBERT NEUBAUER
Am 15. Oktober steht die vorgezogene Nationalratswahl an. Kann man an diesem Tag nicht ins Wahllokal gehen, um seine Stimme abzugeben, gibt es die Möglichkeit per Briefwahl zu wählen. Wir haben alle Fragen zur Briefwahl beantwortet.
Informationen über die NR-Wahl

Möchte man bei der Nationalratswahl am 15. Oktober seine Stimme per Briefwahl abgeben, benötigt man eine Wahlkarte. Doch in welchem Fall kann man eigentlich eine Wahlkarte beantragen? Wie genau funktioniert die Stimmabgabe und wohin muss man die Wahlkarte eigentlich senden? Hier finden Sie Antworten auf Fragen zur Briefwahl.

In welchem Fall kann ich eine Wahlkarte beantragen?

Eine Wahlkarte kann beantragen, wer am Wahltag etwa wegen Ortsabwesenheit, aus gesundheitlichen Gründen oder wegen eines Auslandsaufenthaltes (z. B. Urlaub) verhindert ist und deshalb seine Stimme nicht vor der zuständigen Wahlbehörde abgeben kann. Auch haben Personen, die beispielsweise wegen Bettlägerigkeit oder Geh- und Transportunfähigkeit nicht zum Wahllokal gelangen können, Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte.

Wie und wo kann ich eine Wahlkarte beantragen?

Eine Wahlkarte kann bei der Gemeinde, in deren Wählerevidenz man eingetragen ist, beantragt werden. Den Antrag auf eine Wahlkarte kann man persönlich oder schriftlich per Postweg, Fax oder E-Mail stellen. Auch online über eine Internetmaske der Gemeinde ist eine Beantragung der Wahlkarte möglich. Beim Antrag muss der Grund angegeben werden, warum man eine Wahlkarte benötigt (z. B. Ortsabwesenheit, Auslandsaufenthalt, gesundheitliche Gründe). Wichtig zu beachten ist, dass eine telefonische Beantragung der Wahlkarte nicht möglich ist.

Ab wann kann ich eine Wahlkarte beantragen?

Eine Wahlkarte kann ab dem Tag der Wahlausschreibung beantragt werden. Im Fall der Nationalratswahl 2017 kann der Antrag auf eine Wahlkarte seit dem 14. Juli 2017 gestellt werden.

Bis wann muss ich meine Wahlkarte spätestens beantragen?

Schriftlich kann man bei der Nationalratswahl eine Wahlkarte bis spätestens am vierten Tag vor der Wahl beantragen. Es gibt auch die Möglichkeit, jemandem eine Vollmacht auszustellen, damit diese Person die Wahlkarte persönlich bei der Wahlbehörde abgibt. Entscheidet man sich für diese Variante, kann man die Wahlkarte bis spätestens 12.00 Uhr am zweiten Tag vor dem Wahltag beantragen. Findet die Wahl also an einem Sonntag statt, muss die Wahlkarte am Freitag bis 12.00 Uhr beantragt werden.

Ab wann werden die Wahlkarten versendet?

Die Gemeinden beginnen erst knapp drei Wochen vor der Wahl mit der Versendung der Wahlkarten.

Was beinhaltet die Wahlkarte?

Die Wahlkarte ist ein verschließbares Kuvert. In der Wahlkarte findet man den amtlichen Stimmzettel und das Wahlkuvert. Außerdem beinhaltet die Wahlkarte eine Anleitung zur richtigen Ausübung der Briefwahl.

Wie genau funktioniert die Wahl mit Wahlkarte?

Man nimmt den amtlichen Stimmzettel aus der Wahlkarte und füllt diesen aus. Am Stimmzettel soll eine Partei angekreuzt werden. Außerdem können bei der Nationalratswahl Vorzugsstimmen für die gewählte Partei vergeben werden. Für die Partei, die man angekreuzt hat, kann auf Bundes-, Landes-, und Regionalebene jeweils eine Vorzugsstimme, also insgesamt drei Vorzugsstimmen vergeben werden. Eine Liste aller Kandidaten liegt der Wahlkarte bei. Der ausgefüllte Stimmzettel kommt ins Wahlkuvert. Danach muss das Wahlkuvert zugeklebt werden. Das Wahlkuvert zurück in die Wahlkarte geben, unbedingt auf der Wahlkarte die eidesstaatliche Erklärung unterschreiben und die Wahlkarte zukleben. Die Wahlkarte kann sofort nach Erhalt abgeschickt werden.

Wie, wo und bis wann muss ich die Wahlkarte abgeben?

Die ausgefüllte, unterschriebene und zugeklebte Wahlkarte kann per Post an die zuständige Bezirkswahlbehörde geschickt werden. Die Adresse ist auf der Wahlkarte aufgedruckt. Die Wahlkarte muss bis zum 15. Oktober 2017, also dem Wahltag, 17.00 Uhr in der Bezirkswahlbehörde ankommen.

Man kann die Wahlkarte aber auch ausgefüllt und zugeklebt bis spätestens zum 15. Oktober um 17.00 Uhr direkt bei der Bezirkswahlbehörde abgeben.

Auslandsösterreicher können die Wahlkarte bei einer Botschaft, einem Konsulat oder einer österreichischen Einheit abgeben. Dies muss bis zum 9. Oktober 2017 passieren. Außerhalb des EWR und außerhalb der Schweiz muss die Wahlkarte bis 6. Oktober abgegeben werden.

Die ausgefüllte, unterschriebene und verklebte Wahlkarte kann auch direkt am Wahltag in jedem Wahllokal und bei jeder Bezirkswahlbehörde abgegeben werden. Es ist auch möglich, dass eine andere Person die Wahlkarte für einen abgibt.

Muss ich für die Wahlkarte zahlen?

Sowohl Antrag als auch Zusendung der Wahlkarte sind kostenlos. Die Wahlkarte kann portofrei an die Bezirkswahlbehörde verschickt werden.

Kann ich mit der Wahlkarte auch in einem Wahllokal wählen?

Möchte man am Wahltag in einem Wahllokal wählen, obwohl schon eine Wahlkarte ausgestellt wurde, muss diese unbedingt mitgebracht werden. Man kann mit der Wahlkarte auch am Wahltag in einem Wahllokal wählen. Aber Achtung! Nicht jedes Wahllokal ist ein Wahlkarten-Wahllokal. Pro Gemeinde gibt es mindestens ein Wahlkarten-Wahllokal. Um mit der Wahlkarte in einem Wahllokal wählen zu können, muss man die unbenützte Wahlkarte mitbringen und diese an den Wahlleiter übergeben. Man bekommt dann den Stimmzettel zur Stimmabgabe in der Wahlzelle im Wahllokal.

Was mache ich, wenn ich meine Wahlkarte verloren habe?

Ein Duplikat für eine verlorene Wahlkarte darf nicht ausgestellt werden. Hat man sich aber beispielsweise beim Ankreuzen geirrt und die Wahlkarte noch nicht zugeklebt und unterschrieben, kann diese ans ausstellende Wahlreferat zurückgeschickt werden. Nur, wenn die Wahlkarte noch nicht verklebt und die eidesstaatliche Erklärung noch nicht unterschrieben wurde, kann das Wahlreferat ein Duplikat ausstellen.

(Red.)

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