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Wie können Familien sparen? – Förderungen und Zuschüsse in Wien

Finanzielle Unterstützung der Stadt Wien für Familien.
Finanzielle Unterstützung der Stadt Wien für Familien. ©Pixabay/Sujet
Für Eltern bzw. einkommensschwache Familien stellt die Stadt Wien Förderungen in Form finanzieller Zuschüsse zur Verfügung. Einen Überblick dazu finden Sie hier.
Familienbeihilfe nun ohne Antrag
Höhe der Familienbeihilfe

Familienbeihilfe

Die wohl bekannteste Form der Familienförderung ist die Familienbeihilfe. Grundsätzlich gilt: Eltern wird für ihre Kinder, unabhängig von Beschäftigung oder Einkommen, Familienbeihilfe gewährt – bis zum 24. Lebensjahr des Kindes! Auch erfolgt der Prozess (mittlerweile) automatisch: Bei der Geburt eines Kindes muss die Familienbeihilfe nicht mehr beantragt werden, die Finanzverwaltung prüft nämlich automatisch und überweist dann auf ein Konto der Eltern. Beziehen Eltern für mindestens drei Kinder Familienbeihilfe, ist zudem ein Antrag auf einen Mehrkindzuschlag möglich.

Anspruch auf Familienbeihilfe haben Eltern, deren Lebensmittelpunkt in Österreich ist und deren Kind (gilt übrigens auch für Adoptiv-, Pflege-, Stief- und Enkelkinder) mit ihnen zusammen in einem Haushalt lebt oder für das sie überwiegend Unterhalt leisten.

Alle Informationen dazu gibt es hier.

Schulbeihilfe

Hier handelt es sich um eine staatliche Beihilfe, die Schülerinnen und Schüler beziehen können. Einen Antrag darauf stellen kann, wer eine österreichische mittlere oder höhere Schule (ab der 10. Schulstufe) besucht, die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt (bzw. aus einem EU-Mitgliedstaat kommt), Flüchtling im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention ist oder aus einem Drittstaat kommt bzw. staatenlos ist, ein Elternteil in Österreich für mindestens fünf Jahre einkommensteuerpflichtig war und hier auch den Lebensmittelpunkt hatte, sozial bedürftig ist und den Schulbesuch vor dem 35. Geburtstag begonnen hat. Die soziale Bedürftigkeit wird durch die Höhe des Einkommens, Familienstand und Familiengröße bestimmt.

Anträge müssen bis 31. Dezember des laufenden Schuljahres abgegeben werden, bei Verspätung wird die Beihilfe gekürzt.

Wer die zuständigen Stellen dafür sind, erfahren Sie hier.

Wiener Familienzuschuss

Eine weitere Form der finanziellen Unterstützung für Familien in Wien ist der Familienzuschuss. Anspruchsberechtigt sind Familien und Alleinerzieher mit Kindern im zweiten und dritten Lebensjahr. Auch hier muss das Familieneinkommen unter einer Einkommensgrenze liegen. Zu beachten ist hier: Mindestens ein Elternteil muss im Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft oder EWR-(Europäischer Wirtschaftsraum)Bürger sein und bei der Geburt des Kindes seinen Hauptwohnsitz seit einem Jahr in Wien haben. Bei sonstiger Staatsbürgerschaft gilt: Bei der Geburt des Kindes müssen beide Elternteile seit drei Jahren ihren Hauptwohnsitz in Wien haben.

Mehr dazu lesen Sie hier.

Wochengeld (für werdende Mütter)

Werdende Mütter dürfen ab der achten Woche vor dem voraussichtlichen Geburtstermin nicht mehr beschäftigt werden (hier spricht man vom “Mutterschutz”). Das Wochengeld ist eine finanzielle Stütze während dieser Zeit. Das Wochengeld wird acht Wochen vor und nach der Entbindung gewährt, sowie am Tag der Entbindung selbst (bei Mehrlings-, Früh- oder Kaiserschnittgeburten sogar zwölf Wochen nach der Geburt). Diese Zeit wird mit einem ärztlichen Zeugnis berechnet. Das Wochengeld wird monatlich im Nachhinein ausbezahlt, einen Anspruch darauf haben unselbstständig erwerbstätige Frauen, geringfügig beschäftigte Arbeitnehmerinnen (mit freiwilliger Selbstversicherung) und voll versicherte freie Dienstnehmerinnen.

Alle Infos dazu finden Sie hier.

Befreiung vom Essensbeitrag in Kinderbetreuungseinrichtungen

Familien, die ein Kind im Alter bis 6 Jahre haben und dieses in einem Kindertagesheim, einer Kindergruppe oder bei einer Tagesmutter untergebracht haben, können einen Antrag von Befreiung vom Essensbeitrag stellen. Wichtig hierbei: Man muss in Wien hauptgemeldet sein und das Kind muss im gleichen Haushalt leben. Die Einkommensgrenze für alle im Haushalt lebenden Personen beträgt außerdem insgesamt 1.100 Euro netto pro Monat.

Mehr Infos dazu finden Sie hier.

Ermäßigter Beitrag für Schulkinder in einem Hort

Apropos Kinderbetreuung: Wenn das Familien-Netto-Einkommen einen bestimmten Betrag nicht übersteigt, kann die Ermäßigung des Elternbeitrages für Schulkinder in einem Hort beantragt werden. Achtung: Sofern das Kind und zumindest ein obsorgeberechtigter Elternteil ihren Hauptwohnsitz in Wien haben! Die Einkommensgrenze der Familie, mit der eine Ermäßigung des Elternbetrags möglich ist, liegt bei 2.758,42 Euro. Die Ermäßigung selbst ist mit 31. August (sprich mit dem Ende des Hortjahres) befristet.

Erfahren Sie mehr dazu hier.

Geförderter Kinder- und Familienurlaub

Damit die Urlaubsmöglichkeit gegeben ist: Für Kinder von fünf bis 14 Jahren sowie für einkommensschwache Familien gibt es Urlaubsangebote für den Sommer, die von der Stadt Wien gefördert werden. Das Angebot richtet sich an Familien, die bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Der Kostenbeitrag für den Familienurlaub beträgt pro Urlaubstag 12,50 Euro für einen Erwachsenen. Kinder dürfen gratis mitfahren. Im Preis sind Unterkunft, Vollpension, Hin- und Rückfahrt und Reisebegleitung enthalten. Die Anmeldung läuft seit 13. Februar.

Mehr Informationen dazu gibt es hier.

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