Geschäftsführer Stefan Wehinger ist entsprechend verärgert: “Selbsternannte Rauchersheriffs haben in den letzten Tagen angekündigt, mit allen Mitteln gegen die Raucherlounge in den WESTbahn-Zügen vorzugehen. Da das Gesundheitsministerium in einem Schreiben an die zuständigen Behörden festgestellt hat, zwar keine eindeutige Rechtsgrundlage zu haben aber dennoch die Ansicht zu vertreten, dass das Rauchen in der WESTbahn nicht zulässig ist, müssen wir damit rechnen, ein Verfahren in erster Instanz zu verlieren. Da weiters im Verwaltungsverfahren jede Anzeige gesondert behandelt wird und der WESTbahn von den Rauchersheriffs eine Klagsflut angedroht wurde, sind wir aus kaufmännischer Sorgfaltspflicht verpflichtet, das Rauchen in den Raucherlounges vorläufig zu untersagen.”
WESTbahn will bis zur letzten Instanz kämpfen
Wehinger betont allerdings, dass es sich ausdrücklich nur um eine vorläufige Maßnahme handelt, bis die Rechtslage geklärt ist. Außerdem stellt er in den Raum, die Frage bis zur letzten Instanz durchfeschten zu wollen. Die WESTbahn ist weiterhin gewillt, diese Streitfrage bis zur letzten Instanz auszufechten, denn sein Unternehmen hätte die Vorgaben des Tabakgesetzes für Ausnahmegenehmigungen nach Punkt und Beistrich umgesetzt.
“Uns tut die nun getroffene Maßnahme besonders leid, weil nicht nur die Raucher unsere Einrichtung begeistert aufgenommen haben. Auch die bei weitem überwiegende Zahl der Nichtraucher hat uns dazu gratuliert”, so Wehinger. “Denn außerhalb der Raucherlounge ist in der WESTbahn kein Zigarettenrauch zu riechen und endlich wird nicht mehr auf dem Zug-WC illegal geraucht.”
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