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Welser Gefängnisinsassin zündete sich an

"Bedauerlicher Vorfall" in der Justizanstalt Wels
"Bedauerlicher Vorfall" in der Justizanstalt Wels
Eine Insassin der Justizanstalt (JA) Wels in Oberösterreich hat am Mittwoch ihre Kleidung mit Speiseöl übergossen und angezündet. Die 44-Jährige, die sich seit 15 Tagen in Untersuchungshaft befand, wurde lebensgefährlich verletzt in das Wiener AKH geflogen. Bei einer Überprüfung der Frau habe es zuvor "keine Anzeichen auf Suizidalität" gegeben, sagte Anstaltsleiter Erich Huber-Günsthofer zur APA.


Den Suizidversuch verübte die österreichische Staatsbürgerin gegen 11.30 Uhr im Gemeinschaftsbad des Gefängnisses. Die Frauenabteilung der JA Wels ist laut Huber-Günsthofer eine offene Abteilung, die Türen der Hafträume sind tagsüber geöffnet. Die 44-Jährige war bei dem Suizidversuch allein im Gemeinschaftsbad, die meisten Mithäftlinge befanden sich im Hof. Kurz nach 11.30 Uhr wurde die Frau im Duschraum von einer anderen Insassin entdeckt, die Alarm schlug.

Die Flammen waren bereits erloschen und die Frau bewusstlos, dann aber auch kurzzeitig ansprechbar, sagte Huber-Günsthofer. Das Personal der Justizanstalt leistete Erste Hilfe und rief den Notarzt. Dieser brachte die Frau ins UKH Wels, wo laut dem Anstaltsleiter “festgestellt wurde, dass die Verbrennungen zu großflächig waren”. Daher sei sie von dort mit dem Hubschrauber ins Wiener AKH transportiert worden. Die Frau befand sich am Nachmittag auf der Intensivstation. “Ihr Zustand ist lebensbedrohlich”, sagte Krankenhaussprecherin Karin Fehringer auf APA-Anfrage.

“Die Rettungskette hat wahnsinnig rasch funktioniert”, berichtete Huber-Günsthofer. Um 11.38 Uhr habe die Mitinsassin die Verletzte gefunden, zwei Minuten später war der Notarzt alarmiert, der um 11.48 Uhr eintraf, lobte er das “perfekte Verhalten aller Beteiligten” nach dem Vorfall.

Speiseöl können sich die Insassen wie andere Dinge des persönlichen Bedarfs in der Justizanstalt kaufen und in den eigenen Haftraum mitnehmen, sagte Huber-Günsthofer. Feuerzeuge sind für die zahlreichen Zigaretten rauchenden Häftlinge ebenfalls erlaubt, betonte er. Details zum Haftgrund der 44-Jährigen machte der Anstaltsleiter aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht.

Die Frau wurde über das sogenannte VISCI-Programm auf eine etwaige Suizidgefahr überprüft, sagte Britta Tichy-Martin, Sprecherin des Justizministeriums. Dabei habe es grünes Licht gegeben.

Das VISCI-System (Viennese Instrument for Suicidality in Correctional Institutions) ist ein Formular mit 20 Fragen – u.a. zur sozialen Situation, der kriminellen Vergangenheit und der psychologischen Geschichte des Häftlings -, der die Vollzugsbeamten gleich bei der Einlieferung auf Umstände aufmerksam machen soll, die bei anderen Insassen zu einem Selbstmord oder Suizidversuch geführt haben. Das VISCI-System funktioniert wie eine Ampel: Rot bedeutet hohe Gefährdung, gelb heißt unsicher, grün nichts zu erkennen.

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