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Weitere Gratis-Dental-Leistung für Kinder: Mundhygiene für 10- bis 18-Jährige kostenlos

Zehn- bis 18-Jährige können ab Juli einmal im Jahr eine kostenlose Mundhygiene durchführen lassen.
Zehn- bis 18-Jährige können ab Juli einmal im Jahr eine kostenlose Mundhygiene durchführen lassen. ©Pixabay.com (Sujet)
Die kostenlosen Dental-Leistungen für Kinder werden nach Einführung der Gratis-Zahnspange weiter ausgebaut: Zehn- bis 18-Jährige können ab 1. Juli 2018 einmal pro Jahr eine gratis Mundhygiene durchführen lassen, Kinder mit fixer Zahnspange sogar zweimal, so Alexander Biach, Chef des Sozialversicherungsträger-Hauptverbands, am Mittwoch bei einer Pressekonferenz in Wien.

“Die Menschen sollen gesund ins Leben starten – und auch bleiben”, so Biach. Die Zähne wären dazu wesentlich, vernachlässigte Karies könne weitreichende Folgen haben. Das zerstörerische Wirken dieser Bakterien hofft man bei der Mundhygiene, für die auch kein Selbstbehalt fällig wird, ebenfalls erkennen und bekämpfen zu können, sagte Thomas Horejs, Präsident der Zahnärztekammer.

Professionelle Zahnreigung ab Juli 2018 kostenlos für Zehn- bis 18-Jährige

Zahlen darüber, wie viele Eltern bisher ihren Kinder auf eigene Kosten eine Mundhygiene angedeihen ließen, gibt es nicht, ebenso wenig, wie viele überhaupt mit ihren Sprösslingen den Weg zum Zahnarzt finden. Mit dem Gratisangebot hofft Biach, “Hunderttausende” für die neue Leistung zu gewinnen. 30 Millionen Euro sind jedenfalls pro Jahr dafür budgetiert.

“Ich glaube, das ist gut investiertes Geld”, meinte Biach. Damit sollte es gelingen, den im internationalen Vergleich schlechten Zahnstatus der Kinder zu verbessern. Hierzulande hat die Hälfte der Sechsjährigen Karies, in Skandinavien sind es nur zehn Prozent. Dies sei u.a. ein soziales Problem, betonte Horejs, weshalb er sich durch das kostenlose Angebot eine positive Wirkung erwartet.

Weitere zehn Millionen Euro kostet die Sozialversicherungen die Umsetzung einer EU-Verordnung ebenfalls ab Juli: Für Zahnfüllungen an Milchzähnen, bei Unter-15-Jährigen, Schwangeren sowie stillenden Müttern darf kein Dentalamalgam mehr verwendet werden, außer dies sei medizinisch unbedingt erforderlich.

(APA/Red)

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