AA

Wegen Restitutionsbetrug verurteilter Publizist hat Strafe nicht angetreten

Der rechtskräftig verurteilte Stephan Templ.
Der rechtskräftig verurteilte Stephan Templ. ©APA
Stephan Templ, in einem Restitutions-Krimi um das ehemalige Sanatorium Fürth in Wien-Josefstadt wegen schweren Betrugs rechtskräftig abgeurteilter Publizist, hätte vergangenen Montag eine einjährige unbedingte Freiheitsstrafe antreten müssen, ist allerdings nicht in der Justizanstalt Wien-Simmering erschienen.
Vorbericht zum Betrugsfall

Der in Prag lebende Autor und Historiker hatte 2005 im Namen seiner Mutter einen Antrag auf Restitution eines Anteils an dem herrschaftlichen Gebäude in der Schmidgasse eingebracht, das den jüdischen Besitzern – darunter die Großeltern Templs – in der NS-Zeit geraubt worden war. Die Forderung wurde zuerkannt, was der Mutter den geltend gemachten Zwölftel-Anteil an der Liegenschaft und im weiteren Verlauf 1,1 Millionen Euro einbrachte.

Das Betrugsverfahren gegen Stephan Templ

Templ hatte allerdings die Existenz einer Schwester der Mutter verschwiegen, worauf gegen ihn ein Betrugsverfahren eingeleitet wurde. Sinngemäße Begründung: Er habe die Republik Österreich geschädigt, weil sich der Zuspruch an die Mutter – wäre die Existenz der ebenfalls restitutionsberechtigten Tante bekannt gewesen – um die Hälfte reduziert hätte.

Templ wurde 2013 in erster Instanz zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt, weil das Wiener Straflandesgericht es als erwiesen erachtete, dass er als bevollmächtigter Vertreter seiner Mutter Organe der Schiedsinstanz für Naturalrestitution und das zuständige Wirtschaftsministerium getäuscht hatte. Ihm wurde unterstellt, mit auf unrechtmäßige Bereicherung gerichtetem Vorsatz gehandelt zu haben, was der Publizist vehement abstritt.

Das Strafausmaß nach dem Restitutionsbetrug

Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) bestätigte im Juni 2014 den Schuldspruch, reduzierte jedoch die Strafe. Sie wurde in eine teilbedingte Freiheitsstrafe – ein Jahr fest, zwei Jahre bekam Templ unter Setzung einer Probezeit auf Bewährung nachgesehen – umgewandelt. Der Ausgang des Strafverfahrens wurde in mehreren internationalen Medien durchaus heftig kritisiert.

Erst vor wenigen Tagen hatten Templs Rechtsvertreter einen Wiederaufnahmeantrag angekündigt, am Wochenende erschien in der Tageszeitung “Der Standard” eine bezahlte Anzeige seines Londoner Anwalts Robert Amsterdam, in der diese unter dem Titel “J’ accuse” in scharfen Worten das Vorgehen der Justiz, des Nationalfonds und der Bundesimmobiliengesellschaft anklagte.

Das Justizministerium bestreitet allerdings das Vorliegen eines Antrags auf Wiederaufnahme des Verfahrens. Es sei auch kein Ersuchen um Strafaufschub bekannt, hieß es gegenüber der APA. “Nun ist das Landesgericht für Strafsachen Wien als zuständiges Vollzugsgericht am Zug, die weiteren nach dem Strafvollzugsgesetz vorgesehenen Schritte zu setzen”, teilte Britta Tichy-Martin, Oberstaatsanwältin in der Präsidialsektion im Justizministerium, mit.

(apa/red)

  • VIENNA.AT
  • Wien
  • Wegen Restitutionsbetrug verurteilter Publizist hat Strafe nicht angetreten
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen