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Wegen Ikea: Volksabstimmungen können nun abgesagt werden

Trotz der Ikea-Absage in Lustenau müsste die Abstimmung stattfinden - weil es das Gesetz so vorsieht. Ein paradoxer Zustand. Nun wurde von der Landespolitik eine Gesetzesänderung beschlossen.
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Die Volksabstimmung muss trotz der Ikea-Absage abgehalten werden. Der Grund: Die Volksabstimmung ist bereits von der Wahlbehörde beschlossen und der Beschluss wurde öffentlich kundgemacht.

Abhilfe mittels Gesetz

Eine Abstimmung zu einer Frage, deren Inhalt bereits obsolet wäre – dieser paradoxe Zustand wurde von vielen Politikern kritisiert. Nun soll mittels eines Gesetzes abhilfe geschaffen werden. Der Rechtsausschuss des Vorarlberger Landtags hat am Mittwoch einstimmig eine Novelle des Volksabstimmungsgesetzes beschlossen. “Mit der beschlossenen Novelle wird den Initiatoren einer Volksabstimmung die Möglichkeit gegeben, wenn sich während des Fristenlaufes die Sachlage grundlegend geändert hat – etwa indem der Anlass für die Abstimmung nicht mehr gegeben ist – sich mit der Bitte an die Gemeindewahlbehörde zu wenden, die Abstimmung nicht durchzuführen,” berichtet VP-Klubobmann Roland Frühstück.

Änderung könnte bereits in Lustenau zur Anwendung kommen

Wenn die Novelle am 9. Mai im Vorarlberger Landtag beschlossen wird, könnte diese Gesetzesänderung auch bereits in der Gemeinde Lustenau zur Anwendung kommen: “Der Ball liegt also bei der Gemeinde Lustenau, respektive bei den Initiatoren der Volksabstimmung, ob sie von dieser neu geschaffenen Möglichkeit Gebrauch machen werden”, so Frühstück.

Keinen Grund, die Volksabstimmung abzusagen, sehen Grünen-Klubobmann Adi Gross und SP-Klubobmann Michael Ritsch. Eine Aussendung von Ikea reiche nicht, so Gross gegenüber dem ORF. Auch Ritsch äußert Vorbehalte: “Ich bin mir nicht sicher, ob die Volksabstimmung nicht doch noch kommt.”

(Red.)

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