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Wasser in Wien: Versorgung ist in der Stadtverfassung verankert

Über Wasser wird derzeit heiß diskutiert- im Bild: der Wasserbehälter Rosenhügel in Wien
Über Wasser wird derzeit heiß diskutiert- im Bild: der Wasserbehälter Rosenhügel in Wien ©APA
Der Wiener Gemeinderat hat sich um den Schutz der öffentlichen Wassers dafür ausgesprochen, dass es einen durch die Verfassung gewährleisteten Schutz gibt. Wie jetzt bekannt wurde, ist die heimische Trinkwasserversorgung ist bereits in die Verfassung eingeflossen - jedenfalls in Wien.
Wasser soll geschützt werden
Die Eu-Regelung

Ein entsprechender Passus im sogenannten Wasserversorgungsgesetz erlaubt eine Veräußerung nur mit einer Zweidrittelmehrheit im Gemeinderat. Darüber hinaus hat Wien sogar eine eigene “Wassercharta” verabschiedet, die die Bedeutung des Wiener Trinkwassers unterstreicht.

Versorgung in Wien in der Stadtverfassung verankert

Im Gesetz ist seit 2001 festgehalten: “Die bestehende Wiener Wasserversorgung durch städtische Wasserversorgungsanlagen einschließlich der bestehenden Sammlung von Wasser zu diesem Zweck darf unter Berücksichtigung innerbetrieblicher Erfordernisse keine Verringerung erfahren”. Die Versorgung, so wird betont, müsse im jeweils erforderlichen Ausmaß gewährleistet werden. Zu einem Beschluss des Gemeinderates über die Veräußerung von Liegenschaften oder Anlagen der Gemeinde, die der Wiener Wasserversorgung dienen oder für diese sonst von wesentlicher Bedeutung sind, ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erforderlich, heißt es weiter.

Unverblümter wird dies in der sogenannten Wiener Wassercharta ausgedrückt: Die Verfassungsbestimmung sei geschaffen worden, um den “Ausverkauf” des “weißen Goldes” zu stoppen. Denn, so wird klargestellt: Zur Daseinsversorgung gehört die Grundversorgung der Allgemeinheit mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen. Vorrangig ist das eine Aufgabe der Kommune. Diese Verantwortung darf nicht einfach an gewinnorientierte Unternehmen abgegeben werden.

Wasser-Versorgung in Wien

Wobei es durchaus einiges zum Veräußern gebe: Die Bundeshauptstadt besitzt nicht nur ein Wasserleitungsnetz inklusive historische Viadukte, sondern darf auch die Quellschutzgebiete in der Region Schneeberg, Rax und Hochschwab ihr eigen nennen. Auch auf die Preisgestaltung wird in der Charta verwiesen. Wasser dürfe kein Luxusgut werden, heißt es dort. Das “kostbare Wiener Wasser” müsse für alle leistbar bleiben.

Doch damit gibt sich die Stadt nicht zufrieden: Per Gemeinderats-Resolution wurde nun auch verlangt, dass angesichts der geplanten EU-Konzessionsrichtlinie auch der Bund aktiv wird. Rückendeckung will sich Wien aber auch von der Stadtbevölkerung holen. Bei der Volksbefragung im März lautet eine der Fragen: “Die kommunalen Betriebe bieten der Wiener Bevölkerung wichtige Dienstleistungen. Zum Beispiel Wasser, Kanal, Müllabfuhr, Energie, Spitäler, Gemeindewohnbauten und öffentliche Verkehrsmittel. Sind Sie dafür, dass diese Betriebe vor einer Privatisierung geschützt werden?”

(Red./APA)

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