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Was Verkehrssünden im Ausland kosten

Immer wieder werden Strafsätze auch erhöht.
Immer wieder werden Strafsätze auch erhöht. ©ÖAMTC
Teils harte Strafen, sogar Freiheitsentzug – Strafe für Telefonieren am Steuer in Deutschland erhöht.
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Alkohol- und Tempolimits, Telefonieren am Steuer, Parken: “Wer demnächst eine Autoreise ins europäische Ausland plant, ist gut beraten, sich vorab über die vor Ort geltenden Verkehrsbestimmungen zu informieren”, sagt ÖAMTC-Touristikerin Kristina Tauer. “Die Strafen für Verstöße im Ausland weichen oftmals von den heimischen ab.” Die zu zahlenden Beträge sind teilweise weitaus höher. Und sogar Gefängnisstrafen drohen in Fällen, wo dies in Österreich nicht üblich wäre. “Wird man in der Slowakei alkoholisiert von der Polizei angehalten, kann man festgenommen werden – auch ohne einen Unfall verursacht zu haben”, weiß die Expertin.

Immer wieder werden Strafsätze auch erhöht. In Deutschland ist die Strafe für Telefonieren am Steuer ohne Freisprecheinrichtung von 60 auf 100 Euro gestiegen. Die Expertin liefert einen Überblick über wichtige ausländische Verkehrsstrafen:

* Alkohol am Steuer: “Generell drohen drastische Folgen bei Fahrten unter Alkoholeinfluss”, sagt die ÖAMTC-Touristikerin. “In Großbritannien ist sogar eine Freiheitsstrafe bis zu sechs Monate möglich und die Geldstrafe ist nach oben unbegrenzt.” In Schweden droht ab 1,0 Promille eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Monat. Und in Italien kann bei einer Blutalkoholkonzentration ab 1,5 Promille das Fahrzeug enteignet werden.

* Telefonieren am Steuer: “Wer ohne Freisprecheinrichtung während der Fahrt telefoniert, muss mit saftigen Strafen rechnen. So sind in Italien 160 Euro, in Dänemark 200 Euro und in den Niederlanden und Großbritannien sogar 230 Euro fällig”, weiß Tauer.

* Überhöhte Geschwindigkeit: Auch für Verstöße gegen Tempolimits muss man tief ins Börserl greifen. Überschreitungen von 20 km/h kosten in Norwegen mindestens 375 Euro, in Schweden 250 Euro und in Italien 170 Euro.

* Falschparken: “Wer sein Fahrzeug nicht ordnungsgemäß parkt, kommt in einigen Ländern nicht billig davon. Fürs Falschparken wird man in den Niederlanden mit mindestens 95 Euro gestraft, in Spanien zahlen Parksünder bis zu 200 Euro und in Ungarn sogar bis zu 325 Euro”, erklärt die ÖAMTC-Expertin.

Wer Strafe schnell bezahlt, kann sparen

In manchen Ländern werden bei sofortiger Bezahlung erhebliche Rabatte gewährt: So wird z.B. in Spanien bei Bezahlung der Strafe innerhalb von 20 Tagen nur der halbe Betrag fällig. In Italien ist ein Nachlass in Höhe von 30 Prozent bei Begleichung binnen fünf Tagen ab Zustellung möglich – wird die Strafe hingegen nicht binnen 60 Tagen bezahlt, verdoppelt sich der zu zahlende Betrag. Frankreich gewährt ebenfalls Ermäßigungen bei Zahlung innerhalb von 15 Tagen.

Offene Strafen aus dem EU-Ausland können auch in Österreich zwangsweise eingetrieben werden. Daher sollten ausländische Strafzettel keinesfalls ignoriert werden. Auch bei der Wiedereinreise in das Urlaubsland ist die Einforderung der Strafe möglich.

Strafenkatalog Europa
Strafenkatalog Europa ©ÖAMTC
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