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Was im Auto mitreisen sollte

Vom Feuerlöscher bis zum Abschleppseil: Andere Länder, andere Pflichten
Vom Feuerlöscher bis zum Abschleppseil: Andere Länder, andere Pflichten ©APA; ÖAMTC
Seit Juli muss in Frankreich ein Alkotest mitgeführt werden. Die wichtigsten Mitführpflichten im Überblick.

In Österreich gehört neben dem Verbandskasten und dem Warndreieck auch die Warnweste zum verpflichtenden Standard im Auto. Bei der Fahrt in andere europäische Länder müssen jedoch noch weitere Ausrüstungsgegenstände mit an Bord – wie Feuerlöscher, Ersatzlampenset oder Alkotest. Bei der Fahrt in Nicht-EU-Länder sollten Autoreisende generell an die grüne Versicherungskarte sowie den Europäischen Unfallbericht und jene ohne EU-Kennzeichen an das „A“-Pickerl denken.Ein Kuriosum gibt es ab sofort in Frankreich. Dort muss seit dem 1. Juli 2012 jeder Fahrzeuglenker ein Alkotestgerät mitführen. Diese Vorschrift gilt auch für Touristen, die das Land mit Auto, Wohnmobil oder Motorrad bereisen. Wer nach Ablauf der Eingewöhnungsphase, die bis zum bis 31. Oktober 2012 gelten soll, das Testgerät nicht vorweisen kann, muss eine Verwaltungsstrafe in Höhe von elf Euro bezahlen.

Testgerät mitführen

Der ÖAMTC empfiehlt Frankreich-Urlaubern allerdings, das Testgerät bereits jetzt mitzuführen. Die Einwegtests sind in ganz Frankreich in Supermärkten, Apotheken und bei Tankstellen erhältlich. Sie kosten zwischen zwei und fünf Euro und sind unbenutzt zwei Jahre lang verwendungsfähig. Hier weitere Standards im Überblick. Mietwagenfahrer aufgepasst: Für die Erfüllung der Mitführpflicht muss meist selbst gesorgt werden.

  • Die Warnwestenpflicht für alle Fahrzeuginsassen gilt in Bulgarien, Finnland, Frankreich, Italien, Kroatien, Luxemburg, Rumänien, Slowenien, Tschechien, Ungarn und der Slowakei.
  • Ein Feuerlöscher muss verpflichtend im Baltikum, in Bulgarien, Griechenland, Rumänien, Russland und in der Türkei mit an Bord. In Belgien und Polen gilt diese Pflicht nur für im Land zugelassene und in Mazedonien nur für gasbetriebene Fahrzeuge. Empfohlen wird das Mitführen eines Feuerlöschers in Dänemark, Norwegen und Schweden.
  • Zwei Warndreiecke in jedem Fahrzeug müssen in Estland und der Türkei mitgeführt werden. In Spanien ist ein zweites Warndreieck für im Land zugelassene Fahrzeuge verpflichtend. In Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Serbien und Slowenien muss in Autos mit Anhänger gesetzlich ein zweites Warndreieck mitreisen.
  • Einen Reservereifen muss jeder Autofahrer in Serbien und Spanien dabeihaben. Wenn ein Reservereifen nicht serienmäßig vorhanden ist, müssen zumindest ein Reparaturset oder ein Reparaturspray im Fahrzeug sein.
  • Ein Abschleppseil im Auto ist in Serbien und Mazedonien verpflichtend, in der Slowakei wird ein solches empfohlen.
  • Ein Ersatzlampenset brauchen Reisende in Kroatien, Montenegro und Russland. Empfohlen wird ein solches im Baltikum, in Bulgarien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Italien, Luxemburg, Mazedonien, Norwegen, Polen, Rumänien, Schweden, Serbien, der Slowakei, in Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn.
  • Der Europäische Unfallbericht ist in Serbien verpflichtend. In Kroatien und der Slowakei wird die Mitnahme dringend empfohlen.

(VN)

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