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Was die Vorzugsstimmen bei der Nationalratswahl bringen

Bei der Nationalratswahl können bis zu drei Vorzugsstimmen vergeben werden.
Bei der Nationalratswahl können bis zu drei Vorzugsstimmen vergeben werden. ©APA/DPA/SEBASTIAN GOLLNOW
Bei der Nationalratswahl am 15. Oktober können Wähler nicht nur für eine Partei ein Kreuzerl am Stimmzettel machen, sondern auch sogenannte Vorzugsstimmen an Kandidaten vergeben. Doch was bringen diese Vorzugsstimmen eigentlich und was muss man bei der Vergabe beachten? Wir haben uns das Thema genauer angeschaut.
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Hat man den Stimmzettel für die Nationalratswahl vor sich, so kann man nicht nur für eine Partei ein X setzen, es können auch bis zu drei Vorzugsstimmen vergeben werden. Der Wähler kann, muss aber nicht, Vorzugsstimmen an Kandidaten vergeben. Es können insgesamt drei Vorzugsstimmen gesetzt werden:

Eine Stimme auf Bundesebene, also für den Bundeswahlkreis,
• eine Stimme auf Landesebene, also für den Landeswahlkreis und
• eine Stimme auf Regionalebene, also für den Regionalwahlkreis.

Vergabe von Vorzugsstimmen am Stimmzettel

Doch wie funktioniert die Vergabe der Vorzugsstimmen am Stimmzettel? Für eine Vorzugsstimme für den Bundeswahlvorschlag muss der Name oder die Reihungsnummer – also der Listenplatz – des Kandidaten, dem man die Stimme geben möchte, im entsprechenden Feld unterhalb der Partei eingetragen werden. Ebenso verfährt man mit der Vorzugsstimme für den Landeswahlkreis. Namen oder Reihungsnummer des Kandidaten einfach im entsprechenden Feld eintragen. Die Namen der Kandidaten für den Regionalwahlkreis sind am Stimmzettel angeführt. Möchte man eine Vorzugsstimme für den Regionalwahlkreis vergeben, setzt man einfach ein X in das Feld neben dem Namen des Kandidaten.

APA GEORG HOCHMUTH
APA GEORG HOCHMUTH © APA/Georg Hochmuth

Vorzugsstimmen nur für Kandidaten der gewählten Partei

Aber Achtung! Die Vorzugsstimmen dürfen nur an Kandidaten jener Partei vergeben werden, bei der man sein Kreuz gesetzt hat. Hat man also beispielsweise bei der SPÖ sein Kreuzerl gemacht, so müssen auch die Kandidaten, denen man eine Vorzugsstimme geben möchte, der SPÖ angehören. Beachtet man dies nicht, gilt nur die Stimme für die Partei, die Vorzugsstimme ist jedoch ungültig. Auch wenn man auf einer Ebene, beispielsweise für den Bundeswahlkreis, mehrere Kandidaten genannt/angekreuzt hat, sind die Vorzugsstimmen ungültig. Es besteht die Möglichkeit, mehrere Vorzugsstimmen an einen Kandidaten zu vergeben, wenn dieser auf mehreren Listen einer Partei angeführt ist, also beispielsweise auf der Bundesparteiliste und der Landesparteiliste.

Was der Wähler mit der Vergabe von Vorzugsstimmen bewirken kann

Jede Partei reiht ihre Kandidaten auf der Parteiliste. Je weiter vorne ein Kandidat auf der Liste gereiht ist, umso wahrscheinlicher ist sein Einzug in den Nationalrat. In der Regel ist es so, dass als Erstes der erstgereihte Kandidat, dann der zweitgereihte Kandidat und so fort, bis alle Mandate, die der Partei nach dem Ergebnis der Wahl zustehen, vergeben sind. Diese Reihenfolge kann sich jedoch ändern, wenn ein Kandidat genügend Vorzugsstimmen erhalten halt. In diesem Fall kann eine Person trotz schlechter Platzierung auf der Parteiliste in den Nationalrat einziehen. Mit der Vergabe von Vorzugsstimmen kann der Wähler die Chance seines Wunschkandidaten erhöhen, einen Sitz im Nationalrat zu bekommen.

Der Kandidat mit den meisten Vorzugsstimmen erhält Sitz im Nationalrat

Haben mehrere Kandidaten genügend Stimmen erhalten, um auf der Parteiliste vorgereiht zu werden, entscheidet die Anzahl der Vorzugsstimmen darüber, wer einen Sitz im Nationalrat erhält. Es kann auch passieren, dass mehrere Personen gleich viele Vorzugsstimmen bekommen haben. In diesem Fall erhält derjenige zuerst einen Sitz im Nationalrat, der auf der Parteiliste weiter vorne gereiht ist.

Vorreihung auf Bundes-, Landes- und Regionalparteiliste

Um auf der Bundesparteiliste vorgereit zu werden, muss ein Kandidat mindestens von 7 Prozent der Wähler seiner Partei eine Vorzugsstimme erhalten haben. Für eine Vorreihung auf der Landesparteiliste müssen 10 Prozent der Wähler einer Partei dem Kandidaten eine Vorzugsstimme gegeben haben – oder aber der Kandidat hat so viele Vorzugsstimmen, wie die Wahlzahl beträgt. Die Wahlzahl ist jene Zahl, die eine Partei an Wählerstimmen erreichen muss, um ein Mandat zu bekommen. Auf Landesebene wird diese ermittelt, indem die Zahl aller gültigen Stimmen, die in einem Wahlkreis abgegeben wurden, durch die Zahl der Mandate geteilt wird, die im jeweiligen Landeswahlkreis zu vergeben sind.

Um auf der Regionalparteiliste vorgereiht zu werden, benötigt ein Kandidat von 14 Prozent der Wähler seiner Partei eine Vorzugsstimme.

Red.

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