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Wahlkarten für Steiermark-Wahl können bereits beantragt werden

Die Wahlkarten für die Landtagswahl in der Steiermark 2015 können bereits beantragt werden.
Die Wahlkarten für die Landtagswahl in der Steiermark 2015 können bereits beantragt werden. ©APA
Seit dem 30. März können bereits Wahlkarten zur Landtagswahl in der Steiermark am 31. Mai 2015 angefordert werden.

Zugestellt werden können die Wahlkarten für die Landtagswahl in der Steiermark erst, wenn die Stimmzettel gedruckt sind. Das dauert noch einen guten Monat: Denn bis 24. April, 13.00 Uhr, haben die Parteien Zeit, ihre Kreiswahlvorschläge bei den Wahlbehörden einzureichen. Diese werden bis 29. April geprüft und am 30. April abgeschlossen und veröffentlicht. Dann können die Stimmzettel in Druck gehen.

Wahlkarten für Steiermark-Wahl beantragen

Wahlkarten beantragen sollten Steirer, die sich am 31. Mai nicht in ihrer Heimatgemeinde aufhalten – es sei denn, sie wollen den Vorwahltag am 22. Mai nützen. Denn das ist nur möglich, wenn man keine Wahlkarte hat oder beantragt hat.

Nötig ist eine Wahlkarte für die Briefwahl; sie kann aber auch am Wahlsonntag in einem anderen steirischen Ort in einem dafür eingerichteten Wahllokal abgegeben werden. Am “Tag der vorgezogenen Stimmabgabe” am Freitag, 22. Mai, muss in jeder Gemeinde ein Wahllokal (in Graz mehrere) zumindest von 17.00 bis 19.00 Uhr offen haben.

Briefwähler haben diesmal deutlich kürzer Zeit als bei der Landtagswahl 2010: Ihre Stimmen müssen spätestens am Wahlsonntag, 16.00 Uhr, bei der Bezirkshauptmannschaft eingelangt sein. Am Postweg bedeutet das de facto Freitag – weil die Post am Wochenende nicht zugestellt wird.

Birefwahl wird am 1. Juni ausgezählt

Dafür steht der Wahlausgang heuer auch viel früher fest: Die Briefwahl wird am Montag, 1. Juni, ausgezählt – und schon am Dienstag, 2. Juni, tagt die Landeswahlbehörde, um das endgültige Gesamtergebnis zu beschließen. Der neu zusammengesetzte Landtag konstituiert sich am 23. Juni.

Bis dahin haben die Wahlbehörden noch einiges zu tun. Zunächst müssen sie sich bilden: Binnen einer Woche müssen jetzt einmal die Sprengelwahlleiter bestellt werden, die anderen Wahlbehörden (Gemeinde, Kreis, Land) konstituieren sich am 20. April.

(APA/Red)

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