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Waffenlieferant von Münchner Amokläufer verurteilt

Waffenhändler verkaufte Amokläufer eine Pistole und Munition
Waffenhändler verkaufte Amokläufer eine Pistole und Munition ©APA (dpa)
Der Händler der Waffe für den Münchner Amoklauf ist am Freitag zu sieben Jahren Haft verurteilt. Das Landgericht München I sprach Philipp K. wegen fahrlässiger Tötung in neun Fällen, fahrlässiger Körperverletzung in fünf Fällen und Verstößen gegen das Waffengesetz schuldig. Der 33-Jährige hatte die Pistole an den jugendlichen Täter verkauft, der im Juli 2016 neun Menschen und sich selbst erschoss.
München: Amok-Schütze tötetete 9 Menschen

Erstmals wurde damit in Deutschland ein illegaler Waffenhändler mit dem Verkauf einer Schusswaffe für eine Tat verantwortlich gemacht, an der er nicht selbst beteiligt war. Der 18-jährige Schütze David S. hatte die Pistole vom Typ Glock 17 und Hunderte Schuss Munition bei dem Händler in Marburg abgeholt. Über das Darknet, einen verborgenen Teil des Internets, hatten die beiden zusammengefunden. Dort hatte Philipp K. unter dem Decknamen “rico” seine Waffen angeboten.

Rechtliche Bewertung umstritten

Umstritten war in dem Verfahren die rechtliche Bewertung des Waffenverkaufs. Die Staatsanwaltschaft hatte sieben Jahre und zwei Monate Haft verlangt. Erst durch den Waffendeal sei die Tat beim Münchner Olympia-Einkaufszentrum möglich geworden. Philipp K. habe wegen der Umstände des Waffenverkaufs davon ausgehen müssen, dass Menschen verletzt oder getötet werden sollen.

Die Verteidigung plädierte dagegen für dreieinhalb Jahre Haft wegen Verstößen gegen das Waffengesetz. Eine fahrlässige Tötung, wie von der Staatsanwaltschaft angeklagt, sei nicht gegeben. Philipp K. habe nicht absehen können, was mit der Waffe geschehen sollte. Angesichts der langen Untersuchungshaft des im Sommer 2016 festgenommenen Philipp K. forderte die Verteidigung außerdem, den Haftbefehl gegen den Angeklagten außer Vollzug zu setzen und ihn freizulassen.

Nebenklage forderte längere Strafe

Die Angehörigen der Opfer hatten als Nebenkläger eine Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord und damit wesentlich längere Haftstrafen gefordert. Die Familien warfen Philipp K. vor, er habe gewusst, was David S. mit der Pistole vorhatte. Die beiden habe eine rechte Gesinnung geeint. Der Angeklagte selbst betonte hingegen im Prozess, er hätte die Waffe nie verkauft, wenn er etwas von den Plänen des Amokläufers geahnt hätte.

Dessen Opfer waren vorwiegend junge Menschen mit Migrationshintergrund. Dennoch gingen die polizeilichen Ermittler davon aus, dass David S. aus persönlicher Kränkung handelte, nicht etwa aus politischen Gründen. Seine Opfer glichen demnach den Altersgenossen, die ihn jahrelang gemobbt hatten.

(APA/ag.)

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