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Wählen mit Behinderung: Diese Optionen stehen 2016 zur Verfügung

Menschen mit Behinderung stehen diverse Wahlmöglichkeiten zur Verfügung.
Menschen mit Behinderung stehen diverse Wahlmöglichkeiten zur Verfügung. ©APA (Sujet)
Rund 680 Wahllokale sind zur Bundespräsidentschaftswahl 2016 barrierefrei zugänglich. Zudem stehen für Menschen mit Behinderung diverse Wahlalternativen zur Verfügung.

Welche Wahllokale für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind, kann man der “Amtlichen Wahlinformation”, die rund zwei Wochen vor der Wahl per Post zugeschickt wird, entnehmen, online abgefragt oder telefonisch unter 01/525 50 in Erfahrung gebracht werden.

Was “barrierefrei zugänglich” bedeutet

  • Die Eingänge zum Wahllokal sind stufenlos erreichbar, gibt Rampen, die nicht steiler als zehn Prozent sind oder es gibt einen Treppen- beziehungsweise Plattformlift.
  • Die Türen zum Wahllokal sind leicht zu öffnen.
  • Türschwellen sind nicht höher als 3 Zentimeter.
  • Die Türen zum Wahllokal sind mindestens 80 Zentimeter breit.
  • Bei geschlossenen Türen ist eine Bewegungsfläche von 150 Zentimetern Durchmesser für das Öffnen der Türen vorhanden.
  • Wird ein Aufzug zum Erreichen des Wahllokals benötigt, ist die Aufzugskabine mindestens 110 Zentimeter breit und 140 Zentimeter lang, weiters sind die Bedienelemente in Greifhöhe angeordnet und ertastbar.
  • Die Wahllokale sind mit Rollstuhl-Wahlzellen ausgestattet: Eine Rollstuhl-Wahlzelle ist breiter als eine “normale” Wahlzelle, hat eine unterfahrbare Schreibfläche und kann somit von Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrern bequem benutzt werden.

Alternative Wahlmöglichkeiten

Wer am Wahltag nicht in seinem zugeteilten Wahllokal wählen kann, muss beim zuständigen Wahlreferat eine Wahlkarte beantragen. So kann die Stimme in einem beliebigen Wahllokal in ganz Österreich gewählt werden. Bettlägerige oder Menschen mit mangelnder Mobilität können von einer Wahlkommission besucht werden, was ebenfalls beim zuständigen Wahlreferat zu beantragen ist. Eine weitere Möglichkeit ist die Briefwahl. Dazu muss die benutzte Wahlkarte bis spätestens am Wahltag, dem 24. April 2016, um 17 Uhr per Post oder Bote oder durch persönliche Abgabe bei der Bezirkswahlbehörde einlangen.

Blinde oder sehbehinderte Menschen können eine Stimmzettel-Schablone bei der Magistratsabteilung 62, 1082 Wien, Lerchenfelder Straße 4 per Telefon unter 01/4000-89404 oder per Mail oder online anfordern. Ihnen ist ebenso erlaubt einen Rehabilitations- oder Blindenführerhund bis in die Wahlzelle mitzunehmen. Für gehörlose Personen wurden zwei Videos in österreichischer Gebärdensprache aufgenommen. Diese kann man hier abrufen. Für Menschen mit Lernschwierigkeiten steht eine “Leicht Lesen”-Version der “Kleinen Wiener Wahlhilfe” zur Verfügung.

Weitere Infos gibt es online oder beim Stadtinformationszentrum unter der Telefonnummer 01/525 50.

>> Aktuelle Nachrichten zur Bundespräsidentschaftswahl 2016

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