Die vorläufige Suspendierung eines Chefinspektors im Zuge der BVT-Affäre ist vom Bundesverwaltungsgericht aufgehoben worden, berichtete die Tageszeitung “Kurier”. Das Innenministerium wirft dem 33-Jährigen vor, mit seinem Referatsleiter drei nordkoreanische Passrohlinge von der Österreichischen Staatsdruckerei beschafft und an den südkoreanischen Nachrichtendienst NIS weitergeben zu haben.
Vorläufige Suspendierung eines Chefinspektor aufgehoben
Die Rohlinge dienen zu Vergleichszwecken bzw. zur Aufdeckung von Fälschung. Das Innenministerium behauptet, der Chefinspektor hätte durch die Weitergabe seine Dienstpflichten verletzt. Nun hat der BVT-Beamte dem Bericht zufolge mithilfe seines Anwalts einen Etappensieg erzielt. Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem 13 Seiten starken Beschluss den Bescheid über die vorläufige Suspendierung aufgehoben.
“Das Bundesverwaltungsgericht teilt die Rechtsansicht, dass nicht erkennbar ist, was an dem Vorgang schuldhaft rechtswidrig sei und was am angeblichen Besitz von Passrohlingen ein Dienstvergehen sein sollte”, zitierte der “Kurier” den Anwalt. “Es bleibt völlig offen, inwiefern der Chefinspektor als Mittäter an der im Verdachtsbereich angelasteten Pflichtverletzung mitgewirkt haben soll”, schrieb die Richterin laut “Kurier”. Das Ministerium verweise nur darauf, dass er die Passrohlinge in seinem Stahlschrank verwahrt hätte.
(APA/Red)