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Vorarlberg: Schusswaffengebrauch gerechtfertigt

Aus Notwehr hat ein Polizist in Bürs einem betrunkenen Autofahrer beide Fersenbeine durchschossen.
Aus Notwehr hat ein Polizist in Bürs einem betrunkenen Autofahrer beide Fersenbeine durchschossen. ©Polizei
Bürs - Ein Vorarlberger Polizist, der im heurigen März in Bürs einen 24-jährigen Autofahrer angeschossen hat, muss nicht vor Gericht.
Bürs: Polizist schießt in Notwehr

Es habe sich um Notwehr gehandelt, berichtete ORF Radio Vorarlberg unter Berufung auf Heinz Rusch von der Staatsanwaltschaft Feldkirch. Der Schusswaffengebrauch sei gerechtfertigt gewesen, das Verfahren wurde deshalb eingestellt.

Polizist zielte zuerst auf die Füße

Nach Aussage des Polizisten wäre er vom Auto des betrunkenen 24-Jährigen gegen einen Betonpfeiler gedrückt worden, hätte er ihn nicht kurzfristig außer Gefecht gesetzt. Der Exekutiv-Beamte zielte in Richtung der Füße des Mannes, das Projektil durchschlug beide Fersenbeine. Der 24-Jährige ließ sich auch von der schweren Verletzung nicht beeindrucken und setzte seine zuvor begonnene Spur der Verwüstung fort, ehe er auf der Flucht gegen einen Baum und einen Polizeiwagen prallte.

24-Jähriger fuhr auf Polizist zu

Der Mann war nach ausgiebigem Alkoholkonsum und einem Streit mit einer Bekannten kurz nach 2.00 Uhr unter anderem gegen drei auf der Straße geparkte Pkw und einen Gartenzaun gefahren. Anschließend parkte er sein Fahrzeug in der Tiefgarage seines Wohnhauses und hielt sich in seiner Wohnung auf, die er aber nur wenig später erneut verließ. In der Tiefgarage wollte die eingetroffene Polizei den Mann davon abhalten, mit seinem Pkw davonzufahren. Weil der 24-Jährige aber auf das Gaspedal drückte, gab der Polizist den Schuss ab.

(APA)

 

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