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Vorarlberg: Parktarifzonen in Bregenz werden ausgeweitet

Auf dem Seestadtparkplatz fallen in Zukunft bis 23 Uhr Gebühren an.
Auf dem Seestadtparkplatz fallen in Zukunft bis 23 Uhr Gebühren an. ©privat; VN/Hartinger
Ab 1. Juli 2018 werden die Bereiche und die Zeiten, in denen Parkplätze in Bregenz tarifpflichtig sind, erweitert. Auf dem Seestadtparkplatz zahlt man dann bis 23.00 Uhr.

Da effektives Mobilitätsmanagement neben dem fließenden auch den ruhenden Verkehr gleichermaßen betrifft, kommt in einer Stadt wie Bregenz auch der Organisation von Parkraum für Pkw besondere Bedeutung zu.

In Bregenz gibt es seit Jahren eine Verordnung, die das Abstellung von Kraftfahrzeugen räumlich und zeitlich, sowie hinsichtlich der dabei anfallenden Gebühren regelt. Seit geraumer Zeit hat jedoch der Parkdruck – sowohl in der Innenstadt als auch in dezentralen Lagen – zugenommen.

Dazu kommt, dass im Rahmen des gemeinsam beschlossenen regionalen Parkraummanagements auch in umliegenden Gemeinden bislang freie Stellflächen bewirtschaftet werden, was den Parkdruck ebenfalls erhöht. Deshalb hat die Stadtvertretung am 22. März 2018 eine Änderung und somit eine Ausdehnung der Bewirtschaftung beschlossen hat. Sie tritt am 1. Juli dieses Jahres in Kraft.

Seestadtparkplatz bis 23 Uhr gebührenpflichtig

Öffentlicher Raum mit Aufenthaltsqualität, so die zuständige Vizebürgermeisterin Sandra Schoch, besitze einen hohen Stellenwert. Ein entsprechendes Parkraummanagement sei notwendig, um die Lebensqualität für die Bürgerinnen und Bürger zu erhalten und auszubauen. Quartiersentwicklungen im Interesse der Menschen wie zum Beispiel im Stadtteil Mariahilf seien überhaupt nur so möglich.

Zum einen wurde festgelegt, die Gebührenpflicht für die Parkplätze St. Anna und Seestadt in Anlehnung an den Parkplatz Ost beim Festspielhaus auf die Zeit von Montag bis Freitag, 6 bis 23 Uhr, sowie an Samstagen von 8 bis 12 Uhr auszudehnen.

Ausweitung Tarifzone B

Zum anderen zwingt die zunehmende negative Beeinflussung des öffentlichen Raumes im Stadtteil Vorkloster durch den ruhenden Verkehr auch dort zu einem neuen Parkraummanagement. Demzufolge wurden die Abschnitte zwischen Riedergasse, Ölrainstraße und Josef-Huter-Straße, zwischen Vorklostergasse, Heldendankstraße, Rheinstraße, Reutegasse, Brielgasse und Sandgrubenweg sowie die Hotspots Landesbibliothek und Gebhardsberg ebenfalls zur Tarifzone B erklärt.

Sie gilt von Montag bis Freitag, 8 bis 12 und 13.30 bis 18 Uhr, sowie an Samstagen von 8 bis 12 Uhr. Feiertage sind von der Gebührenpflicht ausgenommen. Und fast alle bewirtschafteten Bereiche sind Zonen, in denen Anwohner/innen um pauschal 10,40 Euro pro Monat oder 95 Euro pro Jahr parken dürfen.

(red)

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