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Vorarlberg: Mit diesen sieben Maßnahmen will das Land Wohnen wieder leistbar machen

©Vogewosi; VN/Hartinger; ÖVP Vorarlberg
Die Vorarlberger Volkspartei und die Grünen Vorarlberg haben sich geeinigt. So soll Wohnen in Vorarlberg in Zukunft wieder leistbar werden:
Immobilien in Vorarlberg

1. Wohnbaufonds abschaffen

Zum Ende des laufenden Jahres soll der Wohnbaufonds abgeschafft werden. Die bisherige Aufgabe des Fonds, die Wohnungsnot in Vorarlberg durch die Gewährung von Darlehen und Zuschüssen zu bekämpfen, soll durch die neuen Maßnahmen überflüssig werden.

Gefüllt wurde der Fonds bisher durch das Land, die Gemeinden und andere öffentlich-rechtliche Institutionen.

2. Wohnungen regional vergeben

Noch im Laufe dieses Jahres startet ein Pilotprojekt für die regionale Vergabe von gemeinnützigen Wohnungen. Dabei werden mehrere Gemeinden in Regionen zusammengefasst, innerhalb derer über die Vergabe von gemeinnützigem Wohnraum entschieden wird. Dadurch soll die Vergabe effizienter und gerechter werden.

3. Leerstand reduzieren

Das Projekt “sicher vermieten” hilft schon jetzt Wohnungseigentümern, die vor dem oftmals hohen Aufwand bei der Vermietung zurückschrecken, ihre leer stehenden, dringend gebrauchten Wohnungen zu vermieten.

Gemeinsam mit der VOGEWOSI und der Eigentümervereinigung garantiert das Land hierüber den Wohnungsbesitzern laufende Mieteinnahmen ohne Risiko und Aufwand. Das Projekt soll im Zuge des Maßnahmenplans auf weitere interessierte Gemeinden in Vorarlberg ausgedehnt werden.

4. “Soziales Netzwerk Wohnen” weiter ausbauen

Das “Soziale Netzwerk Wohnen” unterstützt seit mehr als zehn Jahren Menschen in Krisensituationen auf der Suche nach leistbarem Wohnraum. Das gemeinsame Projekt des Landes Vorarlberg und des Instituts für Sozialdienste hilft Betroffenen, eine passende und bezahlbare Wohnung zu finden.

In dieser Zeit konnten bisher 117 Wohnungen vergeben werden. Dies soll weiter fortgeführt werden.

VN/Hartinger
VN/Hartinger ©VN/Hartinger

5. Wohnungsvergabe und Wohnbauhilfe optimieren

Die landeseinheitlichen Wohnungsvergaberichtlinien, über die sich förderbare Haushalte um integrative Miet- und Mietkaufwohnungen sowie betreute Wohnungen bewerben können, sollen weiterhin konsequent angewendet, überprüft und gegebenenfalls optimiert werden.

Auch die Vergabe der Wohnbeihilfe, die Menschen unterstützt, deren Einkommen trotz Vollzeittätigkeit nicht für die Miete ausreicht, soll optimiert werden.

6. Wohnbauförderrichtlinien überarbeiten

In der Überarbeitung der Wohnbauförderungsrichtlinie soll ab 2018 das bisherige Bonussystem optimiert werden sowie eine Kostenoffenlegungspflicht für geförderten Wohnbau eingeführt werden.

Zudem sollen ein Existenzgründungsbonus für junge Menschen hinzukommen. Die aktualisierten Richtlinien sollen zudem darauf abzielen, die Nachverdichtung zu fördern, sowie Gemeinschaftsprojekte privater Bauträger zu forcieren.750 neue Wohnungen pro Jahr

7. 750 neue Wohnungen pro Jahr bauen

Bis 2020 will die Landesregierung pro Jahr durchschnittlich mindestens 600 gemeinnützige Wohnungen und unter dem Stichwort “Wohnen 500” mindestens 150 kostengünstige Wohnungen neu gebaut werden. Letztere sollen 65 m² groß sein und inklusive Betriebskosten nicht mehr als 500 Euro im Monat kosten.

Die richtigen Maßnahmen?

(red)

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