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Vorarlberg: Jugendliche brachen in zwei Schulen ein

Vier Jugendliche mussten sich jetzt vor Gericht verantworten.
Vier Jugendliche mussten sich jetzt vor Gericht verantworten. ©APA/dpa
Drei von Ihnen kenne ich schon“, sagte Richter Richard Gschwenter zu den vier Jugendlichen.

Drei der Angeklagten hatte er schon im Jänner wegen des Vergehens des Einbruchsdiebstahls verurteilt, jeweils zu einer Geldstrafe von 480 Euro, davon 240 Euro unbedingt.

Weil die jetzt angeklagten Delikte theoretisch schon im Jänner mitverhandelt werden hätten können, kamen die geständigen Einbrecher im Alter von 15 und 16 Jahren gestern am Landesgericht Feldkirch mit Zusatzstrafen von je 800 Euro (200 Tagessätze zu je vier Euro) davon. Das Urteil ist rechtskräftig.

Geld und Smartphones

Weil der geständige Drittangeklagte noch nie verurteilt worden ist, wurde dem 16-Jährigen rechtskräftig eine Diversion mit 35 Stunden unentgeltlicher Arbeit in einer sozialen Organisation gewährt.

Die vier Teenager hatten im Oktober und November 2017 in Hard einen Einbruch in eine Mittelschule und zwei Einbrüche in eine Volksschule begangen. Dabei erbeuteten die jungen Einbrecher vor allem 1500 Euro an Bargeld. Zudem stahlen sie aus Spinden von Schülern mehrere Smartphones im Gesamtwert von 2300 Euro.

Sachbeschädigungen

Zwei 15-jährige Angeklagte wurden auch dafür verurteilt, dass sie im Vorjahr im Harder Strandbad Sachbeschädigungen angerichtet hatten, die dazu führten, dass ein Schwimmbecken einen hal­ben Tag lang gesperrt werden musste. Dafür haben die beiden Schüler als Schadenersatz 1000 Euro zu bezahlen.

Der Schuldspruch gegen den 16-jährigen Zweitangeklagten erfolgte auch wegen versuchter Nötigung. Er hatte dem 16-jährigen Drittangeklagten mit Whatsapp-Nachrichten mehrfach damit gedroht, ihn umzubringen, sollte der Drittangeklagte vor der Polizei nicht die gesamte Schuld für die Einbrüche in die Schulen auf sich nehmen.

Der Richter warnte die Jugendlichen vor neuerlichen Straftaten. Sie müssten beim nächsten Mal damit rechnen, wegen Tatbegehungsgefahr in Untersuchungshaft genommen zu werden.

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