Nach dem tragischen Unfall wurde der Lkw-Fahrer wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Denn ein Gutachter kam zum Ergebnis, dass der Lastwagenlenker den Zusammenstoß verhindern können hätte. Demnach hätte der 53-Jährige vor dem Abbiegen von der Landesstraße nach rechts in die Naflastraße die Radfahrerin sehen können.
In erster Instanz wurde der Angeklagte an einem Bezirksgericht wegen fahrlässiger Tötung zu einer teilbedingten Geldstrafe von 750 Euro (150 Tagessätze zu je fünf Euro) verurteilt. Davon betrug der unbedingte Teil 375 Euro. Zudem wurde der Angeklagte dazu verpflichtet, den beiden Angehörigen der Verstorbenen als Anzahlung eine Entschädigung von jeweils 2000 Euro zukommen zu lassen. Der von Sanjay Doshi verteidigte Angeklagte bekämpfte das Ersturteil mit einer Berufung, mit Erfolg. Im gestrigen Berufungsprozess am Landesgericht Feldkirch wurde der Berufung des Angeklagte Folge gegeben. Der Richtersenat unter dem Vorsitz von Richterin Angelika Prechtl-Marte hat das erstinstanzliche Urteil aufgehoben und den Angeklagten rechtskräftig freigesprochen.
Auf Gehsteig gefahren
Denn der Lkw-Fahrer habe nicht damit rechnen müssen, dass die Radfahrerin parallel zu seiner Fahrtrichtung verbotenerweise auf dem Gehsteig und nicht auf dem Radstreifen fährt, sagte die Vizepräsidentin des Landesgerichts in ihrer Urteilsbegründung. Zudem habe der Angeklagte nicht damit rechnen müssen, dass die Radfahrerin danach sofort den Zebrastreifen überquert.
Verhandelt wurde auch gestern in Abwesenheit des Angeklagten. Er sei wegen des tragischen Unfalls psychisch angeschlagen und noch nicht arbeitsfähig, sagte Verteidiger Doshi.