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Vorarlberg: Er verteidigte sich gegen sie in Notwehr

Das Urteil ist rechtskräftig.
Das Urteil ist rechtskräftig. ©Bilderbox bzw. VOL.AT
Feldkirch - 16-Jährige wurde am Landesgericht Feldkirch wegen Körperverletzung im Beziehungsstreit verurteilt, ihr Freund aber freigesprochen.

Die beiden jungen Partner haben sich während eines heftigen Beziehungsstreits gegenseitig geschlagen und dabei leicht verletzt. Wegen Körperverletzung wurde am Landesgericht Feldkirch aber nur die 16-jährige Angeklagte schuldig gesprochen. Ihr ein wenig älterer Freund wurde freigesprochen. Der junge Erwachsene hatte sich nach Ansicht der Strafrichterin in Notwehr gegen seine Freundin verteidigt.

Mit Messer gedroht

Die 16-Jährige aus dem Bezirk Bludenz hat laut Urteil mit den Gewalttätigkeiten angefangen. Demnach hat sie ihrem Freund mehrmals ins Gesicht geschlagen. Zudem hat sie nach den Feststellungen des Gerichts ein Küchenmesser genommen und gedroht, ihn damit umzubringen. Er flüchtete daraufhin ins Badezimmer und verständigte die Polizei.

In ihrer Wut auf ihren Freund schmiss die 16-Jährige in der Wohnung Einrichtungsgegenstände um sich. Bei einem anderen Vorfall hat sie zusammen mit einer Freundin eine Jugendliche geschlagen und so leicht verletzt.

Damit erfolgte der Schuldspruch gegen die 16-Jährige wegen gefährlicher Drohung, Sachbeschädigung sowie wegen Körperverletzung in zwei Fällen. Dafür wurde die unbescholtene Arbeitslose zu einer teilbedingten Geldstrafe von 800 Euro (200 Tagessätze zu je vier Euro) verurteilt. Davon beträgt der unbedingte Teil 400 Euro. Als Schmerzengeld hat sie zusammen mit ihrer bereits zuvor verurteilten Komplizin dem verletzten Mädchen 500 Euro zu bezahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Drogen verkauft

Ihr Ex-Freund kam trotz seines Notwehr-Freispruchs zur angeklagten Körperverletzung nicht ohne Strafe davon. Der junge Erwachsene wurde neuerlich nach dem Suchtmittelgesetz verurteilt, dieses Mal zu zehn Monaten Gefängnis. Auch dieses Urteil ist rechtskräftig. Der Drogensüchtige erhält die Chance auf Therapie statt Strafe. Er hatte im Darknet bestellte Drogen verkauft. Den Umsatz aus seinen Drogenverkäufen von 1300 Euro hat er als sogenannten Verfall dem Staat weiterzuleiten. Für seine offene Drogen-Vorstrafe hat er außerdem 360 Euro zu bezahlen.

Sein Verteidiger machte vor Gericht eine persönliche Anmerkung zur angeklagten gefährlichen Drohung gegen die 16-Jährige. Er selbst habe vor einem Dreivierteljahr Anzeige erstattet, weil er gefährlich bedroht worden sei, sagte der Rechtsanwalt. Allerdings habe die Staatsanwaltschaft nichts unternommen. Deshalb sei er verwundert, dass die 16-Jährige wegen gefährlicher Drohung angeklagt worden sei.

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